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#1
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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
Hallo J.F., hallo minimops/Ulli
Ich glaube bei einer privaten BU-Rente kommt es für die Besteuerung auf die Laufzeit der Rente an, da diese ja in aller Regel in ihrer Laufzeit befristet ist und nicht mit dem Alter des Rentenempfängers zu tun hat. Der Ertragsanteil dürfte sich daher meines Erachtens nach § 55 ESt-DV richten und nicht nach § 22 EStG, dies dürfte in den meisten Fällen aufgrund der kurzen Laufzeit günstiger sein. Zumindest wurde meine private BU-Rente so versteuert. Schönen Abend noch Grüsse Brigitte |
#2
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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
puh. danke für die infos.
ich glaube, ich rühre mich nicht und wenn ich glück habe, dann meldet sich das finanzamt nicht bei mir ! gruss ulli Zitat:
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#3
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AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?
Zitat:
In Zeiten der Kontenabfrage sollte man allerdings auch gar nicht erst versuchen etwas auf Dauer unter den Teppich zu kehren. Insofern muss man die Renten angeben. Dafür darf man sich dann über den recht mickrigen Behindertenpauschbetrag freuen. |
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