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  #1  
Alt 10.07.2010, 18:34
Michaela1984 Michaela1984 ist offline
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Standard Lastenzuschuss nach Todesfall???

Stell die Frage jetzt einfach mal hier rein.... vielleicht gibts ja zufällig den ein oder anderen der Ahnung hat davon!


Aaaaaalso ich habe von meiner Großtante ein Zweifamilienhaus geschenkt bekommen, also so mit Schenkung über den Notar etc.

In diesem Haus wohnen wir schon seit 30 jahren, also ich bin hier seit meiner Geburt!

ich musste letztes Jahr ein Darlehen aufnehmen von 50.000 Euro um die 33.000 Euro Schenkungssteuer zu zahlen und weil einige kleinere Reperaturen am Haus zu machen waren. Dieses Darlehen zahle ich zusammen mit meinen Eltern mit monatlichen 360 Euro ab.

War bisher auch kein Problem, haben wir gut hinbekommen.....

Mein Papa ist ja nun vor 2 Monaten nach seiner schlimmen Krebserkrankung im Alter von 60 Jahren verstorben. Da ich nur monatlich 800 Euro verdiene, meine Mama eine kleine Witwenrente bekommt ist es für uns kaum mehr machbar diese hohen Raten zu bezahlen. Mit der Bank haben wir schon gesprochen, es gibt nicht die Möglichkeit die Raten zu reduzieren da sie sowieso schon recht niedrig angesetzt sind.

Klar, das "einfachste" wäre es natürlich das Haus zu verkaufen, aber jeder der ein Haus hat in dem er schon so lange wohnt, weiß dass dies nicht so einfach ist. Man hängt an solchen Sachen! Außerdem ist es bei mir ja nicht so dass ich für immer nur 800 Euro verdiene. Ich bin guter Hoffnung irgendwann einen besser bezahlteren Job zu bekommen....


Nun hat mir ein Bekannter neulich von einem sog. Lastenzuschuss erzählt. Dies soll sowas wie Wohngeld nur für Hausbesitzer sein.



Hat jemand Ahnung wieviel das ist? und wo muss man das beantragen? Gibt es sowas auch in MEINEM speziellen Fall??? Bin dankbar für eure Antworten.....
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Mein geliebter Papa *6.12.1949

ganz plötzlich und unerwartet, nur 5 Monate nach der Diagnose friedlich und ohne Schmerzen eingeschlafen am 15.5.2010....

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  #2  
Alt 10.07.2010, 18:59
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Hallo Michaela,

ich fand heraus, dass dies von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann. Am besten wendest du dich an das zuständige Landratsamt -so heißt es hier- und läßt dich beraten. Gebe auch mal Lastenzuschuß und dein Bundesland in die Suchmaschine, gibt gleich nähere Informationen.

Hier ein paar Info'smit allen § usw:
Bremen:
http://www.bauumwelt.bremen.de/de/de...en02.c.7205.de


Die Höhe des Lastenzuschusses hängt – neben der Größe des Haushalts und der Höhe des Einkommens – von den finanziellen Belastungen durch das Wohneigentum ab. Dabei werden sowohl Zinsen als auch die Tilgung des Darlehens, das zum Erwerb, zum Bau oder zur Modernisierung der Immobilie dient, sowie die Bewirtschaftungskosten berücksichtigt. Nach der Wohngeldverordnung (§ 13, Absatz 2) sind als „Instandhaltungs- und Betriebskosten“ 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr sowie die entrichtete Grundsteuer anzusetzen. Die monatliche Belastung zählt allerdings in jedem Fall nur bis zu bestimmten Obergrenzen. Sie gleichen denen, die auch für Mieter in vergleichbarer Situation gelten.
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Jutta
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  #3  
Alt 10.07.2010, 21:53
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Liebe Michaela!

Es gibt für Eigentümer von Häusern auch einen Interessenverband, der sich Haus und Grund e.V. nennt. Dieser führt für Hauseigentümer Beratungen durch. Für den bayrischen Landesverband habe ich Dir einmal die Webadresse herausgesucht. Ich denke, dort kann man Dich zu Deinen Fragen am besten beraten. Die Regelungen fürs Wohngeld sollen ja neu gestaltet werden. Ob Du eine Unterstützung ist sicherlich von vielen Faktoren abhängig. Hier ist die URL des bayrischen Landesverbands von Haus und Grund:http://www.haus-und-grund-bayern.de

Tschüß!

Elisabethh.
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  #4  
Alt 11.07.2010, 11:08
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Hallo Michaela,
egal ob die Richtlinien für Wohngeld geändert werden, du hast auch momentan
schon sofort Anspruch. Geh einfach zu deine Stadtverwaltung, stelle den
Antrag, kannst auch vorher fragen, ob du auch Anspruch hast, und ab damit.
Es werden sogar die Darlehenszinsen von den Einnahmen abgezogen.
Keine Bange.
Gruß Altmann
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  #5  
Alt 11.07.2010, 11:23
Michaela1984 Michaela1984 ist offline
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Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 103
Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Werde ich gleich morgen machen, da hab ich frei!!
Wir sind momentan sehr verzweifelt!
Es gibt Ärger ohne Ende, mein Papa hat ja bis zu seinem Tod ALGII bezogen, nun zahlt die Rentenversicherung die Nachzahlung für meine Mama nicht aus weil sie mit der ARGE erst abrechnen müssen und die ihren Hintern einfach nicht hoch bekommen und der RV mitteilen was sie noch für Ansprüche haben. Die Witwenrente beginnt erst ab September! Sehr toll!!! Wovon soll man leben? Die Dame der ARGE meinte wortwörtlich "DAS IST IHR PROBLEM, NICHT MEINES!!!"
Mein papa hat sein Leben lang immer gearbeitet war die letzten 4 Jahre arbeitslos weil die Firma in der er war Konkurs ging und nun wenn man was braucht stellen sich alle quer. meine Mama ist mit den Nerven derart am Ende....
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  #6  
Alt 11.07.2010, 20:12
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Liebe Michaela, laß Dich ganz einfach einmal knuddeln an diesem heißen Tag.
Mir tut es sehr leid, dass Ihr nach dem plötzlichen Tod Deines Vatis so viel Ärger mit den Behörden habt.
Es ist so, dass die Ämter ihre Ansprüche untereinander verrechnen und dies eine gewisse Zeit dauert. Nur muss während dieser Zeit der Lebensunterhalt Deiner Mutti abgesichert sein. Äußerungen, wie die Eurer Sachbearbeiterin bei der ARGE, sind ganz einfach unverschämt. Jeder Mitarbeiter der ARGE hat einen unmittelbaren Vorgesetzten, außerdem gibt es noch den Amtsleiter. Bitte wende Dich an diese Leute, es kann nicht sein, dass mit Euch so umgegangen wird! Manchmal hilft auch ein Schreiben an die örtliche Tageszeitung, die Leute versuchen dann auch zu helfen. Versuche es erstmal beim Amtsleiter der ARGE, schildere ihm schriftlich Eure Sorgen!! Telefonisch sind diese Leute meist nicht zu erreichen, da sind Callcenter zwischengeschaltet. Nicht ganz richtig ist, dass die Witwenrente Deiner Mutti erst im September beginnt. Die ersten 3 Monate nennen sich "Sterbevierteljahr", während dem erfolgt die Berechnung anders.

Geht zu einer Beratungsstelle, laßt die Bescheide prüfen und Euch helfen! Der VdK und der Sozialverband Deutschlands haben in allen Bundesländern Beratungsstellen, die Mitgliedschaft ist bezahlbar. Hier sind die URL der beiden Verbände.

1.) VDK: http://www.vdk.de

2.) Sozialverband Deutschlands:http://www.sovd.de

In der Enzyklopädie Wikipedia sind einige gute Erklärungen zum Sterbevierteljahr. --->http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbevierteljahr

Dort steht auch, dass Deine Mutti die Möglichkeit hat, einen einmaligen Vorschuss beim Rentenservice der Deutschen Post zu beantragen!


Tschüß!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (11.07.2010 um 20:15 Uhr) Grund: Ergänzung geschrieben.
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