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Alt 14.06.2008, 10:03
egidius9857 egidius9857 ist offline
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Standard Fehldiagnose bei Melanom! Wer kennt sich aus?

Bei mir, männlich, 50 Jahre, Berufsoffzier im Ruhestand wurde Mitte 2005 eine Hautveränderung entfernt und durch ein pathologisches Labor in Köln untersucht. Dieses Labor hat die Hautprobe als Melanom diagnostiziert,so dass ich umgehend in ein Krankenhaus eingewiesen wurde und eine Nachoperation durchgeführt wurde.

Da ich nie ein "Sonnenanbeter" war habe ich dann die Hautprobe nochmals durch das Bundeswehrkrankenhaus in Koblenz prüfen lassen.

Ergebnis: "Die Diagnose eines Melanoms lässt sich an der Probe nicht stellen!"

Um ganz sicher zu sein habe ich dann die Hautprobe nochmals durch ein empfohlenes Labor in Kiel prüfen lassen.

Ergebnis (Wörtlich und seidenweich formuliert): "Wir können die Einschätzung des Labors aus Köln durchaus nachvollziehen"!

Hierauf habe ich dann - voller Unsicherheit - über die UniKlinik Heidelberg den nach deren Auffassung besten Pathologen in Europa "Prof Dr. Kerl, UniKlinik in Graz gebeten, ein Gutachten über meine Hautprobe abzugeben.

Das Ergebnis (wörtlich einkopiert):

Ich habe die histologischen Präparate mit der Nr. H16555-05 studiert und möchte Ihnen meine Diagnose mitteilen:

"Es handelt sich um ein schwierig zu beurteilendes Präparat. Auffallend sind – wie auch in vorhergehenden Befunden beschriebene – intraepidermale atypische Melanozyten, vor allem in Nestern.

Insgesamt bin ich der Meinung, dass hier kein Melanom vorliegt, sondern ein atypischer melanozytärer Compound-Nävus. Eine Nachexzision wurde durchgeführt; weitere Therapiemaßnahmen sind nicht erforderlich.

Sie können mich bei Fragen gerne anrufen."!

Nach Eingang dieser Dignose habe ich Prof. Kerl angerufen und er hat mir versichert, dass er im Beisein eines Prof Ackerman - ebenfalls ein Spezialist aus Amerika - meine Probe untersucht habe und man einheitlich ein Melanom ausschließe.

Ich möcht nun - da es mir erwiesen erscheint, dass eine Fehldiagnose des Labors aus Köln vorliegt - rechtliche Schritte unternehmen. Weniger aus Eigennutz, sondern vielmehr zum Schutz anderer Patienten.

Da ich als Krebskranker aus gesundheitlichen Gründen mehr als drei Jahre füher aus der Bundeswehr entlassen wurde, ist mir natürlich auch ein erheblicher finazieller Schaden durch Einkommensverlust entstanden. Neben den üblichen Belatungen wie OP, Ängste, Sorgen und Nöte in der Familie usw.

Wie gehe ich vor? Welche Rechte kann ich in Anspruch nehmen?

Bin für jeden Rat und jede Anregung dankbar!

egidius
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