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#1
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AW: krank sein nicht anerkannt von KK?
Hallo annemarie,
das der Antragstag einer Reha als Beginn der EM-Rente gelten kann, gilt nur, wenn man zur Reha aufgefordert worden ist (z.B. von der Arbeitsagentur oder der Krankenkasse). Da ich meine Reha selbst gewollt habe (also ohne Aufforderung), gilt der Tag der Antragsstellung auf EM-Rente. Lieben Gruß Ulrike |
#2
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AW: krank sein nicht anerkannt von KK?
Zitat:
Zitat:
Wobei es bei mir auch so war das ich nach der Chemo zur Reha gegangen bin. war aber auch vor und nach der Reha durchgehend Krankgeschrieben. Und was die Dauer angeht bis die EM Rente genehmigt ist das leider sehr Unterschiedlich bei mir ging es innerhalb von 2 Monaten Gruß Markus |
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