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  #1  
Alt 27.05.2009, 15:05
Nietzsche Nietzsche ist offline
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Beiträge: 107
Standard Erwerbsminderungsrente/ vorzeitige Erfüllung der Wartezeit

Hallo!

Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde mit der Begründung abgelehnt, die Wartezeit sei nicht erfüllt. Mir würden 3 Monate fehlen.

Nach $ 53 Abs. 2 SGB VI hätte ich die Wartezeit vorzeitig erfüllt, wenn ich für 12 Monate Pflichtbeiträge vorzuweisen hätte. Ich käme aber nur auf 9.

Nun meine Frage: muß ich 12 Monate einer Tätigigkeit nachgegangen sein oder reicht es aus, lediglich 12 Monate Pflichtbeiträge vorweisen zu können. Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung waren da unterschiedlicher Ansicht.

Mein Arbeitsvertrag lief über 9 Monate, danach erhielt ich weiterhin Übergangsgeld, Krankengeld sowie Arbeitslosengeld. All dies soll laut Aussage einer Sachbearbeiterin ebenfalls zu den Pflichtbeitragszeiten zählen, auch wenn ich nicht mehr Berufstätig bin. So betrachtet käme ich dann auf die erforderlichen 12 Monate.

Ich wäre froh, wenn mir jemand Auskunft geben könnte!

Danke, Nietzsche
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  #2  
Alt 28.05.2009, 09:30
Nietzsche Nietzsche ist offline
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Beiträge: 107
Standard AW: Erwerbsminderungsrente/ vorzeitige Erfüllung der Wartezeit

Hallo Sillecke!

Vielen Dank für Deine ausführliche Darlegung! Ja, bei mir sind alle Gelder als Pflichtbeitragszeit ausgewiesen.

Dann dürfte es wohl an dem Beginn meiner vollen Erwerbsminderung liegen, den die Rentenversicherung auf das Datum meiner ungeplanten notfallmäßigen Krankenhauseinlieferung und Krankschreibung festlegt (Anfang Februar 2007). Da mein Arbeitsvertrag Ende März auslief und Ende Juni 2006 begann, käme ich bis zum Beginn der Erwerbsminderung nur auf diese 9 Monate Beitragszeit. 12 Monate hätte ich, wenn man z.B. das Entlassungsdatum aus der AHB Ende Mai genommen hätte. Darin liegt wohl die einzige Chance: den Beginn der Erwerbsminderung auf später verlegen?! Der Sachbearbeiter von der Dt. Rentenversicherung meinte gestern, es hätte keine Sinn Widerspruch einzulegen. Er wird es nicht für mich tun.

Mal sehen wies weitergeht!

Danke und viele Grüße, Nietzsche
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  #3  
Alt 28.05.2009, 09:49
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Ort: Land Brandenburg
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Standard AW: Erwerbsminderungsrente/ vorzeitige Erfüllung der Wartezeit

Dann mache es doch selbst.

Ein Versuch ist es allemal wert. Außer einer erneuten Ablehnung kann es nur besser ausgehen.

Oft hilft schon die Überschrift und die Behörden denken nach.

Viel Erfolg
Wolfgang
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  #4  
Alt 28.05.2009, 11:11
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Erwerbsminderungsrente/ vorzeitige Erfüllung der Wartezeit

Hallo Nietzsche,
ist mir klar, der Sachbearbeiter macht das freilich nicht, das mußt Du selbst
machen oder werde Mitglied im VdK, dann machen die das für Dich.
Ich glaube auch nicht, daß die Wartezeit oder Pflichtbeitragszeit der
einzige Grund ist, das war eine allgemeine Ablehnung. Diese wird zur Zeit
immer als erstes gemacht, es könnte ja sein, daß einer keinen Widerspruch
einlegt.
Gruß Altmann
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  #5  
Alt 28.05.2009, 18:12
Heikeaml Heikeaml ist offline
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Beiträge: 510
Standard AW: Erwerbsminderungsrente/ vorzeitige Erfüllung der Wartezeit

Hallo Altmann
Ich muss Silleke recht geben es stimmt nicht das man keine eu rente als krebskranker bekommt ich bekomme sie auch ich mußte zwar drum kämpfen aber ich bekomme sie für 2jahre und mehr will ich in augenblick auch nicht denn solllte ich in 2jahren wieder richtig gesund sein gehe ich lieber wieder arbeiten aber so wie ich es verstanden habe bekommt man die eurente nicht weil man krebs hat oder hatte sondern eher wegen den folgen der erkrankung
Lg Heike
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  #6  
Alt 28.05.2009, 21:05
Nietzsche Nietzsche ist offline
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Registriert seit: 09.08.2007
Beiträge: 107
Standard AW: Erwerbsminderungsrente/ vorzeitige Erfüllung der Wartezeit

Hallo!

Den Rehaantrag mußte ich Ende 2008 stellen, und nun habe ich im Februar die Erwerbsminderungsrente beantragt...

Ich habe die Angelegenheit jetzt dem Vdk übergeben...

Vielen Dank nochmal für Eure Hinweise!

Nietzsche
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