#7
|
|||
|
|||
AW: Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?
Liebe vintage,
die Betreuung kann auch ein Freund oder Verwandter der Beiden übernehmen. Man hat das Recht beim Antrag auf Betreuung eine oder auch mehrere geeignete Personen vorzuschlagen. Berufsbetreuer berechnen für ihre Tätigkeit Gebühren, welche aus dem Vermögen finanziert werden müssen, solange welches vorhanden ist. Elisabethh. |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|