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  #1  
Alt 29.08.2010, 07:37
emmibee emmibee ist offline
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Registriert seit: 02.08.2010
Beiträge: 3
Standard Krankenkasse - Gutachten

Hallo!

Mein Opa ist am 09.08. von uns gegangen.
Am 29.07. ins KH wegen Schmerzen im Brustbereich; am 31. Diagnose
Lungenkrebs im sehr weit fortgeschrittenem Stadium; am 07.08 nach hause geholt - Palliativdienst und Pflegebett haben wir gehabt.
Im KH wurde ein vorläufiges Gutachten vom medizinischen Dienst gemacht-
wie kann ich das erhalten? - denn die Krankenkasse brauch das

Obwohl die KK Bescheid bekommen hat, das mein Opa am 09.08 gestorben ist,
bekommt er gestern einen Brief von der KK:
"Sehr geehrter Herr soundso,
Sie beantragen bei uns die Kostenübernahme blablabla.
Ein Antrag liegt vor...Ein Gutachten noch nicht...erst nach eingang können wir entscheiden".

Der Antrag kam erst nach Opas Tod - ich damit hin zur KK - da zusammen ausgefüllt - auch reingeschrieben, das Opa
palliativ verstorben ist.

Also, wie komm ich jetzt an dieses Gutachten...komm ich überhaupt da ran...
wird das vorläufige für KK überhaupt reichen...oder müssen wir am Ende sogar für Palliativdienst und Pflegebett selbst aufkommen???

Geändert von emmibee (29.08.2010 um 07:43 Uhr) Grund: fehlte etwas
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  #2  
Alt 29.08.2010, 09:40
silverlady silverlady ist offline
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Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 1.974
Standard AW: Krankenkasse - Gutachten

guten morgen, emmibee

es tut mir sehr leid um deinen Grovater aber
ihr braucht nur beim medizinischen Dienst anrufen und euch das Gutachten schicken lassen.
Ihr könnt auch ebi der Krankenkasse anrufen und dort die Sachlage schildern, dann fordern die das Gutachten direkt an.

Nur keine Panik, so schnell müsst ihr nicht zahlen.

silverlady
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  #3  
Alt 30.08.2010, 17:55
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Krankenkasse - Gutachten

Hallo emmibee,

MDK heißt: Medizinischer Dienst der Krankenkassen und ist eine Institution, die im Auftrag der Krankenkassen für die Krankenkassen tätig wird.
Das heißt, ihr musstet für das Bett die Genehmigung der Krankenkasse haben. Um diese zu bekommen hat die Krankenkasse ein Gutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten erhält immer zuerst der Auftraggeber - die Krankenkasse. Diese kann es dann an Euch weitergeben (oder auch nicht).

Ich würde in Deiner Stelle bei der Krankenkasse anrufen, dass nicht Du das Gutachten haben kannst sondern die Krankenkasse.

Es wird aber so sein, dass die Gutachter das Teil noch nicht geschrieben haben und jetzt hat es für die ja Zeit.
Ihr braucht aber erst dann Euren Anteil zahlen, wenn Euch auch das Gutachten vorliegt und ihr gelesen habt was dort drin steht (und das gelesene auch verstanden habt).

Lasst Euch nichts gefallen.

Ganz lieben Gruß
Wolfgang

(Der im Moment auch Stress mit dem MDK hat, aber weiß wie er sich wehren kann.)
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