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#1
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AW: Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen
Hallo wilmue,
Also ich muss ganz erhrlich sagen, Dein Vorhaben ist absolut unnötig. Welcher vernünftiger Mensch stellt schon eine Antrag von dem er gar nichts hat. Die Angestellten haben schon genug zu tun, als sich mit so einem Unsinn umzuärgern. Die Zeit könnte sinnvoller für Bedüftige genutzt werden. Ich möchte Dich bitten von Deinem Vorhaben Abstand zu nehmen, damit die Sachbearbeiter sich Aufgaben widmen können für Menschen die es nötig haben. Nichts für Ungut, Wolfgang |
#2
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AW: Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen
Zitat:
natürlich habe ich sofort Widerspruch eingelegt. Ärzte die solche Bescheinigungen ausfüllen haben auch eine Verantwortung wenn sie durch Inkompetenz glänzen muss man dagegen einschreiten. Die BFA und das Sozialministerium in Kiel haben von mir ebenfalls einen ausführlichen Bericht bekommen Wenn Medikamente aus Kostengründen verweigert werden wie in unserem Fall, dann muss man an die maßgebenden Stellen herantreten. Wenn sich jeder nur verkriecht wird es auf Dauer keine Änderung geben. Gruß Willy |
#3
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AW: Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen
Tja, Willy !
Deinen Einspruch halte ich auch für sinnlose Energieverschwendung. Es wird nichts dabei herauskommen. Du solltest doch wissen, wie "schmerzfrei" die Behörden sind. Sie werden Dich abwimmeln, Du wirst keine zufriedenstellende Erklärung bekommen und letztlich hat sich für Euch nichts geändert, Nutze Deine Reserven lieber, um Deiner Frau beizustehen und etwas Schönes mit ihr zu unternehmen, als Dich mit diesem unsinnigen Schreibkram zu belasten. Nichts für ungut. LG Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
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