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AW: KK und Hauhaltshilfe für 3 Kinder
Widerspruch ist okay, aber wenn die Satzung nichts anderes hergibt, gibt es leider kaum ne Chance.
Klageverfahren wurde zwar richtig beschrieben, bringt aber nichts, weil ja sofort eine HHH benötigt wird. Klagevefahren kann 2 Jahre und länger dauern. Bis dahin trägt der Vers. das Risiko, dass die Kosten im Nachhinein nicht erstattet werden können. Es gibt noch die Möglichkeit über das Sozialamt eine sog. Familienhelferin zu bekommen (wenn die KK die HHH nicht übernehmen). Welche Voraussetzungen man erfüllen muss, erfährt man dort. Und noch ein Tipp: Bestätigt der behandelnde Arzt, dass die HHH für mind. 6 Monate gebraucht wird, kann die KK die HHH ablehnen, da ein sog. nicht besserungsfähiger Dauerzustand vorliegt.....also aufpassen bei der Antragstellung. LG Andreas |
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