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  #1  
Alt 02.06.2010, 09:20
Jana030576 Jana030576 ist offline
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Standard AW: Chemotherapie zuzahlen

Ich habe gestern die Rechnungfür Zuzahlung der Chemo bekommen, muß jeden Monat "9 Euro zahlen. Hebe für die KK alle Belege auf, den sobald ich meinen Schwerbehindertenausweis erhalte, muß ich zur KK und werde auf 1% Eingestuft, muß alle Belaege abgeben und wenn ich Glück habe, werde ich von den Zuzahlungen befreit , So habe ich die Erklärungen von der KK verstanden.

LG Jana
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  #2  
Alt 04.06.2010, 22:06
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Susi04 Susi04 ist offline
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Standard AW: Chemotherapie zuzahlen

Zitat:
Zitat von Jana030576 Beitrag anzeigen
Hebe für die KK alle Belege auf, den sobald ich meinen Schwerbehindertenausweis erhalte, muß ich zur KK und werde auf 1% Eingestuft, muß alle Belaege abgeben und wenn ich Glück habe, werde ich von den Zuzahlungen befreit , So habe ich die Erklärungen von der KK verstanden.
Belege aufheben ist sehr gut, die brauchst du nämlich für eine evtl. Befreiung.
Mit Glück hat das nichts zu tun, auch nicht mit dem Schwerbehindertenausweis.

Man gilt als chronisch Krank, wenn man 1 Jahr wegen derselben Erkrankung regelmäßig in ärztlicher Behandlung war. Vorher zahlt man 2 % des Einkommens (auch danach kann man sich befreien lassen)
Nach einem Jahr Krankheit zahlt man dann eben nur noch 1 % des Einkommens. Ist diese Summe erreicht, kann man sich für den Rest des Jahres befreien lassen.
Nach Ablauf des Jahres startet die 1 % Regel wieder von vorn. Du zahlst also ab Januar wieder 1 % deines Jahreseinkommes zu, bevor du dich wieder befreien lassen kannst.

Bei Ehepaaren gilt das gemeinsame Jahreseinkommen.
Die Art des Einkommes spielt dabei keine Rolle. Es ist egal, ob man Arbeitseinkommen, Krankengeld, Sozialhilfe oder HartzIV bezieht, jeder zahlt .

Wichtig, ohne Quittungen gibt es keine Befreiung.

Viele Grüße
Susi
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  #3  
Alt 06.06.2010, 20:34
Benutzerbild von rostlaube55
rostlaube55 rostlaube55 ist offline
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Beiträge: 52
Standard AW: Chemotherapie zuzahlen

Bisher bekamen wir keinerlei Zuzahlungsrechnung.
Und, die Schwerbehinderung hat nichts mit der Zuzahlungsbefreiung zu tun.
Die Schwerbehinderung gibt Dir einen Freibetrag bei der Einkommenssteuererklärung. Die Schwerbehinderung ist auch meistens erst mal für 5 Jahre!
die Zuzahlungsbefreiung hat lediglich was mit deinem Einkommen zu tun, wenn verheiratet, dann zusammen mit Deinem Partner.
Wir sind auch noch nicht so weit.
Aber ich habe gehört, es ist gut, wenn man eine Bescheinigung hat, ab wann man so krank wurde, dann kann das Jahr verkürzt werden. Im ersten Jahr sind ja die großen Happen an Zuzahlungen. Viele Kraftpakete an alle.

Rostlaube
__________________
Meine von mir verfassten Beiträge sind mein geistiges Eigentum. Ich bitte dies zu beachten. MFG
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