Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Behandlung von Krebs > Chemotherapie

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.06.2013, 17:51
DerBaerTM DerBaerTM ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.06.2013
Ort: Hamburg
Beiträge: 4
Standard Flexible AU während der Chemo?

Hi,

ich bin Zeitarbeiter und habe aktuell einen Auftrag, wo ich schon seit nun 8 Monaten arbeite und eigentlich übernommen werden soll, wo diese Entscheidung nun recht bald ansteht.

Und ausgerechnet jetzt habe ich die Diagnose Lymphdrüsenkrebs, Stadium 1, 6 Zyklen Chemo innerhalb ca. 5 Monaten.

Die Onkologin meinte, ich habe das Recht mich auf 5 Monate AU schreiben zu lassen. Aber ich könnte auch versuchen HomeOffice zu machen in den Zeiten, wo es mir nicht so extrem schlecht geht. Nur die Belastung im Büro zu arbeiten als IT Systemadministrator mit Endbenutzerkontakt, wäre kaum möglich und wäre eine zu große Belastung.

Tja, wie ist das, anstatt 5 Monate auszufallen und den Auftrag zu verlieren, die Chance auf Übernahme und Depression zu bekommen 5 Monate komplett daheim zu sein auf mich allein gestellt (Frau muss Arbeiten gehen), würde ich gerne versuchen eben Home Office zu machen (was technisch einfach ist) und mich nur dann flexible krank zu melden, wenn es mir zu schlecht geht. Kann ich das? gibt das Arbeitsrecht sowas her? Würde die Krankenkasse da mit machen? Und könnte ich sogar, um es dem Arbeitgeber und dem hoffentlich künftigen übernehmenden Arbeitgeber zu erleichtern eine Chance, dass ich für wiederholende AU Wochen in er Gesamtzeit der Chemo auf Krankengeld gesetzt werde? Hierzu finde ich online irgendwie so gar nichts! Aber ich will echt nicht den super guten Aufrag verlieren, wo ich mich sowas von wohl fühle und 5 Monate versauern! Betrachtet auf die nächsten 10 oder 20 Jahre die ich gerne bei diesem Auftraggeber arbeiten möchte, sind 5 Monate mit wiederkehrenden flexiblen AU harmlos, ein Furz in der angedachten Gesamtarbeitszeit dort.

Wie flexible würde das Gesetz und die Krankenkasse da sein? Wäre eine Zusatzvereinbarung für die Dauer der Therapie erlaubt mit dem Arbeitgeber, aktuell noch Auftraggeber? So dass er mir für die AU Zeiten weniger Lohnfortzahlung zahlen müsste als wie nach der Therapie, so dass er mich dennoch übernimmt?

Gruß, Torben
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:59 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55