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#1
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AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???
Hallo Elisabeth und Jan!
Danke für Eure Hinweise, die in erster Linie Möglichkeiten der Information aufzeigen. Meine Intention war es jedoch, die unverständlichen Einschränkungen anzuprangern, die damit verbunden sind. Jeder normal denkende Mensch kann doch erwarten, dass er auf einem Behindertenparkplatz parken darf, wenn er einen Behindertenausweis hat. Tatsache ist jedoch, dass es unmöglich ist, die Berechtigung zu erhalten, wenn man nicht schwerstkrank ist, sodass mit dem baldigen Ableben zu rechnen ist! Konsequenterweise sollten die Parkplätze entsprechend umbenannt werden! Noch kurioser ist die geschilderte Situation mit der Ermäßigung der KFZ - Steuer. Wegen ein paar Euro Ermäßigung, darf die Frau das Auto nicht mehr für persönliche Anlässe nutzen, sonst begeht sie eine Straftat! Da wird doch glatt die Verfügung über das Eigentum beschnitten! Gerne würde ich in die Köpfe der Menschen schauen, die solchen Unsinn verzapfen, um zu verstehen, was darin vorgeht. Ich vertrete meine Ansicht so vehement, weil ich der Meinung bin, solche Vorgänge müssen öffentlich angeprangert werden. Gruß Helmut |
#2
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AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???
Zitat:
Und es hat auch nichts damit zu tun, dass man kurz vor dem Ableben ist. Man muss GEHBEHINDERT sein. Meine Mutter ist seit 10 Jahren gehbehindert und ich hoffe nicht, dass sie kurz vor dem Ableben ist, nur weil sie den Behindertenparkplatz nutzen darf. Es ist gut, dass der Gesetzgeber das so streng handhabt. Man bedenke nur, dass 8-10% aller Frauen Brustkrebs im Leben bekommmen können. Nach Deiner Auslegung würde das ja bedeuten, dass 10 % der Frauen (eben die mit Brustkrebs) auf Behindertenparkplätzen parken dürfen, auch wenn sie gar nicht gehbehindert sind (und dann noch all die anderen, die eine Behinderung haben). Man muss sich also auch die Konsequenzen der eigenen Forderungen mal vor Augen führen! Du kannst über Dein Eigentum frei verfügen. Es zwingt Dich ja niemand dazu, die reduzierte KfZ-Steuer zu beantragen. Wenn Du das nicht willst, weil es Dir wichtiger ist, dass Deine Frau fahren darf, dann lässt Du es eben einfach. Aber Vergünstigungen sind eben nur für den Betroffenen gedacht -- sonst ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Man muss also nicht in die Köpfe der Menschen schauen, sondern besser über mögliche Folgen nachdenken, wenn es anders wäre. Sei froh, dass Du nicht gehbehindert bist. Lieber laufen können und einen normalen Parkplatz ansteuern!
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lg gilda |
#3
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AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???
Kurzer Nachtrag:
Ich bin sehr wohl gehbehindert und sturzgefährdet! Aber es wurde nur mit G und nicht mit aG bewertet. Gruß Helmut |
#4
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AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???
Lieber Helmut , es gibt im Internet eine Menge Gerichtsurteile, wo man sich mit den Bedingungen für die Vergabe der Merkzeichen beschäftigt, bitte schaue einmal hier:
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/ag.htm Du schriebst wegen des Autos Zitat:
Bitte schaue einmal hier:http://www.betanet.de/betanet/sozial...teuer-230.html Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (15.09.2016 um 15:07 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen |
#5
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AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???
Zitat:
Zitat:
Zur "steuerermäßigungs-widrigen" Nutzung durch die Ehefrau: Das Auto meiner Eltern war auf beide zugelassen und beide hatten als Gehbehinderte einen SBA mit Merkzeichen G - dann passt das wieder. Vorher (als meine Mutter noch keinen SBA beantragt hatte, obwohl sie schon immer gehbehindert war) war das tatsächlich so, dass meine Mutter nicht zu ihrem eigenen Vergnügen ohne meinen Vater durch die Gegend fahren "durfte". |
#6
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AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???
Hallo Helmut,
Du möchtest, deiner Meinung nach, haltlose Zustände anprangern. Mein Vorschlag wäre, mach das bei den Menschen die für diese Zustände verantwortlich sind. Das ist in erster Linie deine Abgeodneten deines Landtages oder die Abgeordneten deines Wahlkreises für den Bundestag. Die machen die Gesetze und Verordnungen, wir hier sind die Menschen, welche mit eben jenen Gesetzen und Verordnungen leben. Diese Abgeordneten kennt man und an die kann man sich wenden. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, die geben sogar Auskunft, wenn man an sie herantritt. Diese ganzen Nachteilsausgleiche sind halt auch immer eine Frage der Möglichkeit der praktischen Umsetzung und Finanzierbarkeit. Ab wann gewährt man die Ausgleiche, wem verwehrt man sie, alles eine Frage der Relation. Blöd für dem der sie nicht bekommt, gut wer davon profitieren kann. Wo setzt man hier Grenzen? Gruß Jan |
#7
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AW: Der Schwerbehindertenausweis - eine Farce???
mein frau hatte während ihrer erkrankung (nhl) eine behinderung von 100 und in der heilbewährung noch 60. 5 jahre nach erkrankung hat sie keine einstufung mehr. auch mit der stufe 100 hatten wir keine erlaubnis, auf behindertenplätzen zu parken, obwohl die wirkung der chemo eine eindeutige gehbehinderung zur folge hatte.
ich selbst habe eine unbefristete einstufung von 50 (wg.herzinsuffizienz) und keine gehbehinderung. ich würde mir auch komisch vorkommen, einerseits zum herzsport zu gehen, soviel wie möglich "zu fuss" und andererseits mein auto auf einen platz für gehbehinderte zu stellen. diese plätze sollten wirklich nur den rollis oder anders gehbehinderten zu gute kommen. auf privatparkplätzen (z.b. supermärkten) - also dort, wo mehrere behindertenplätze nebeneinander sind - benutze ich diese plätze schon. aber auch nur, wenn mehr als 2 frei sind. für mich und meine frau - beide noch im berufsleben - ist viel interessanter der steuerfreibetrag. die ermässigung der kfz-steuer bringt wirklich nicht viel - lohnt sich kaum zu beantragen. und mit den öffentlich fahre ich nicht. |
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