Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Nachsorge und Rehabilitation

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.12.2007, 18:51
~mo~ ~mo~ ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2007
Beiträge: 163
Beitrag AW: Reha / AHB - macht man das immer?

{.}

Geändert von ~mo~ (06.05.2010 um 03:24 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 16.12.2007, 19:07
Mona66 Mona66 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.06.2007
Ort: Bonn
Beiträge: 236
Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Hallo Mo,
das macht mich jetzt auch sauer. Man bekommt Krankengeld, weil man krank ist. Und oft ist man eben so krank, dass man nicht in der Lage ist an einer AHB teilzunehmen, weil z.B. die Erstbehandlung nicht zu Ende geht oder weil man nicht reha-fähig ist. Könntest du bitte die Gesetzeslage wörtlich zitieren, ich kenne sie nicht. Dein letzter Beitrag kommt aber so rüber, als würde jeder der Krankengeld bezieht, simulieren und nicht an seiner Gesundwerdung teilnehmen wollen.

Was ich dazu sagen kann:

Um an einer AHB oder Reha teilzunehmen, muss man ziemlich fit sein. Viele Kliniken verlangen die schriftliche Bestätigung des Arztes zur Rehabiltitationsfähigkeit. Es ist also nicht so, dass man immer an Rehas teilnehmen muss, um Krankengeld zu beziehen.

Auch die Gleichsetzung von Reha = Beitrag dazu, dass sich der Zustand verbessert, finde ich etwas knapp. Mag für viele gelten. Ich hab an einer AHB teilgenommen und mich hat das krank gemacht, woraufhin ich die Maßnahme mit Einverständnis der Krankenkasse und der Rentenversicherung abgebrochen habe. Danach bin ich dann übrigens arbeiten gegangen für 6 Wochen. Danach wurde ich so krank, dass nichts mehr ging, was die freundlichen Rehaärzte z.B. nicht im geringsten vorhergesehen haben. Mir wurde aufgrund der Reha die volle Arbeitsfähigkeit bescheinigt.

Gruß
Mona
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 16.12.2007, 19:23
Birgit64 Birgit64 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2004
Beiträge: 4.098
Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Zitat:
Zitat von Mona66 Beitrag anzeigen
Dein letzter Beitrag kommt aber so rüber, als würde jeder der Krankengeld bezieht, simulieren und nicht an seiner Gesundwerdung teilnehmen wollen.
Also Mona, das steht nirgends in einem von Mo's Posting und das hat sie mit
Sicherheit auch nicht gemeint.
Tatsache ist aber, dass jeder, der Krankengeld bezieht an der Wiederherstellung seiner Genesung und möglichst auch Arbeitsfähigkeit mitarbeiten muss. Im übrigen dient die AHB/Reha auch der Feststellung der Arbeitsfähigkeit und wieviel Dir noch zuzumuten ist.
Warum das letztendlich bei Dir nicht geklappt hat und Du offensichtlich überfordert warst ist eine ganz individuelle Geschichte, die aber mit der Teilnahme an der Verpflichtung zur Rehabilitation erst einmal nichts zu tun hat.

Ich finde es gut und richtig, dass eine Reha gemacht wird und somit auch seitens der Gesetzesträger und der Leistungsträger eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit vorgenommen wird. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder für sich selbst entscheiden würde, dass er noch nicht arbeitsfähig ist.
Da mag es manchmal vielleicht an der Ausführung hapern (wie möglicherweise in Deinem Fall), aber grundsätzlich ist das in meinen Augen richtig.

Freundliche Grüße
__________________
Birgit64

במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 16.12.2007, 20:32
Mona66 Mona66 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.06.2007
Ort: Bonn
Beiträge: 236
Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Hallo Birgit

mein Eindruck basiert auf folgendem Satz:
"warum dann noch Krankengeld beziehen wenn nicht mal bereit in Reha zu gehen....??"

Und ob ich "überfordert" war oder die olle Kurklinik... naja... Ich hab übrigens zum Zeitpunkt der AHB kein Krankengeld bezogen und war vor der AHB, d.h. wärend der Chemo (Carboplatin/Taxol) zu 100 % mit 40 Stunden Woche gearbeitet (auf eigenen Wunsch aber mit voller Unterstützung des Arztes). Lediglich während der Chemotage war ich (alle drei Wochen 1 Tag) krankgeschrieben, da gab es aber kein Krankengeld.

Soweit ich bislang verstanden habe, geht es bei den Rehamaßnahmen aber auch nicht um die Arbeitsfähigkeit, sondern darum festzustellen, ob jemand (langfristig) erwerbsfähig ist. Krankengeld gibt es, solange man einen Arzt hat, der einen arbeitsunfähig schreibt und solange man eben Anspruch (78 Wochen Frist) ist. D.h. insbesondere, dass niemand für sich selbst entscheidet, ob er arbeitsfähig ist, sondern dazu benötigt man immer einen Arzt.

Wird in der Reha festgestellt, dass man langfristig nicht erwerbsfähig sein wird, geht es darum, dass die Krankenkassen dazu auffordern können, in die Erwerbsminderung zu gehen. Daher werden diese Maßnahmen ja von den RV und nicht von den KV bezahlt. Soweit das was mir bislang erklärt worden ist. Ich bleibe dabei: Wenn jemand Krankengeld bezieht, ist das kein Grund sauer zu sein. Und nach wie vor finde ich es hilfreich, wenn hier statt abstrakt auf Gesetzestexte sich zu beziehen, eben die entsprechende Passage zitiert werden würde. Oder eben der Link dazu gegeben wird. Das sollte dann die Frage beantworten: Unter welchen Bedinungen muss man an einer Reha teilnehmen und unter welchen nicht. Bei einem bin ich mir sicher: Der Bezug von Krankengeld allein macht nicht rehafähig. Ich hab zumindest in der Zeit in der ich Krankengeld beziehe noch keine Aufforderung zur Reha bekommen

Gruß
Mona
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 16.12.2007, 20:53
Birgit64 Birgit64 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2004
Beiträge: 4.098
Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Mona, das ist Haarspalterei.

Egal, wie Du es formulierst. Bei der Reha geht es darum festzustellen, ob Du wieder arbeitsfähig und belastbar ist, was man Dir zumuten kann und ob Du für das Erwerbsleben noch geeignet bist, mithin also arbeitsfähig bist oder eben nicht.

Und offensichtlicht bist Du doch wohl, wenn es denn bei Dir mit der Arbeit nicht geklappt hat, überfordert gewesen. Denn Dein Körper hat ja wieder aufgemuckt und mit neuer Krankheit reagiert.

Und es ist ganz einfach so: Du hast zwar Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld (und da werden die 6 Wochen Lohnfortzahlung mit eingerechnet), aber die Krankenkasse hat das Recht überprüfen zu lassen, ob Du tatsächlich immer noch krank und arbeitsunfähig bist. Und das kann sie über den MDK machen genausogut in dem sie Dich auffordert eine AHB/Reha zu machen. Und bei Verweigerung streicht sie Dir das Geld, ganz einfach. Das Recht hat sie und das nutzt sie auch aus. Und natürlich fordern die KK auf in die Erwerbsminderung zu gehen, damit sie nämlich kein Krankengeld mehr zahlen müssen. Nur diesem Ansinnen kann doch viel leichter widersprochen werden, wenn aus dem Reha-Abschlußbericht entsprechend hervorgeht, dass Du zwar im Moment noch nicht wieder voll arbeitsfähig bist, aber in absehbarer Zeit damit zu rechnen ist.

Das Du während der Chemo gearbeitet hast war doch sicherlich Deine eigene Entscheidung und natürlich gibt es dann kein Krankengeld, solange Du nicht mehr als 6 Wochen wegen ein und derselben Krankheit krankgeschrieben bist.
Du bist ja offensichtlich nur auf 6 Krankheitstage gekommen, wenn Du Dich bei 6 Chemos nur am Infusionstag hast krankschreiben lassen.
Und hier stellt sich dann für mich die Frage, ob Dein späterer Zusammenbruch nicht auch etwas damit zu tun hat, dass Du während der Chemozeit gearbeitet hast und den Körper da schon überfordert hast. Aber das ist jetzt reine Spekulation (genauso wie Deine Auslegung von Mo's Posting).
Wenn Du aber dem Reha-Arzt auch noch freudestrahlend erzählst, dass Du die ganze Zeit weitergearbeitet hast, wieso sollte der Dich dann auf einmal als weniger erwerbsfähig einstufen?

Im übrigen hat Mo nicht behauptet sauer zu sein, weil jemand Krankengeld bezieht. Sondern sie hat geschrieben, dass sie sauer ist, wenn jemand versucht sich durch das Öffnen von Hintertürchen zu Lasten der Allgemeinheit der Mitwirkungspflicht zur Rehabilitation und Überprüfung des Gesundheitszustandes zu entziehen. Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß
__________________
Birgit64

במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 16.12.2007, 21:03
Mona66 Mona66 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.06.2007
Ort: Bonn
Beiträge: 236
Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Also Birgit

richtig ist: Ich bin krank.
Ob Krankheit immer durch Überforderung bei der Arbeit entsteht, bezweifele ich mal. Ich fand das Arbeiten ausgesprochen anregend und entspannend.
Einigen wir uns doch einfach darauf, dass sie bei mir durch die Reha entstanden ist und das alles ohne Reha nicht passiert wäre (diese Aussage halte ich natürlich für genauso großen Blödsinn, wie die Aussage, dass ich mit Arbeit überfordert war).
Aber DAS will ich hier auch nicht diskutieren.

Da ich gerne arbeite, hatte ich natürlich auch überhaupt nichts dagegen gehabt, als erwerbsfähig eingestuft zu werden.


Ich fasse die Diskussion einfach mal zusammen:

Den Link auf die Gesetzestexte habt ihr nicht. Schade.

Mona
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 16.12.2007, 21:19
Birgit64 Birgit64 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2004
Beiträge: 4.098
Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Na Mona66,

wie wäre es denn hiermit?

quote
Aufforderung zur Rehabilitation (SGB V §51)

In manchen Fällen fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb von 10 Wochen Folge leisten, sonst ist die Krankenkasse berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Sind Sie nicht rehabilitationsfähig, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger beraten.
Es gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“
unquote

Wie man selber googelt weißt Du ja sicherlich.


Im übrigen ist es unsinnig zu behaupten, dass eine Reha nur den Zweck dient jemanden in die Erwerbsminderung zu schicken. Das macht nämlich recht wenig Sinn bei Menschen, die ohnehin schon Rente beziehen.

Ach ja, auch wenn es Dir gut gefallen hat während der Chemo zu arbeiten und Du das einfach gebraucht hast, was ich durchaus nachvollziehen kann, ist es nicht so abwegig dieses als ein Kriterium zu berücksichtigen, was letztendlich zu Deinem Zusammenbruch geführt hat. Ich habe übrigens nirgends geschrieben, dass Du nicht krank bist.

Gruß
__________________
Birgit64

במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 16.12.2007, 22:07
Benutzerbild von Vegi
Vegi Vegi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: fast auf Schalke
Beiträge: 535
Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

@ mo

mit mir waren viele Frauen zur der Kur, die kein Krankengeld bezogen haben einmal weil sie schon Rente beziehen und deswegen die Wiederherstellung der Arbeitskraft gar nicht nötig war oder weil sie selbstständig sind.Die mußten ihre Kur auch nicht bezahlen, ging also auch zu Lasten der Allgemeinheit
Diejenigen die noch im Berufsleben sind, gehen eh wieder arbeiten ob mit oder ohne AHB/oder Reha,sofern sie wieder gesund sind.
In Gesprächen mit der Sozialarbeiterin im Krankenhaus hat sie mir gesagt, viele Frauen möchten nicht zur Kur, weil sie den Krankenhausbetrieb oder Ärzte und Schwestern und alles was mit Krankheit zusammenhängt seelisch nicht mehr abkönnen. Ich denke das auch Menschen die zeitweise auf das Allgemeinwohlwollen angewiesen sind, frei entscheiden sollten ohne Druck und moralischem Zeigefinger.
Die meisten erkrankten Frauen können schon auf ein langes Berufsleben zurückblicken oder haben Kinder großgezogen oder ihre kranken Eltern gepflegt
usw.. Will damit sagen sie haben schon sehr viel zum Wohl der Allgemeinheit beigetragen und in die Töpfe eingezahlt.
Eine andere Sache ist zu glauben das man sich selbst finanziert. Das kann niemand. Immer braucht man das Geld der Anderen, denn in irgendeiner Form hat ja das was ich anbiete seinen Preis, in diesem Preis ist meist alles enthalten was ich zum Leben brauche, und diesen Preis zahlen die, die mein Dargebotenes kaufen. Die Allgemeinheit hat auch deine Krankheit finanziert.
Wir bewegen uns nunmal in Kreisläufen.

LG
__________________
Gertrud

Nichtstun ist besser, als mit Tun nichts zu schaffen (Laotse)
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 16.12.2007, 21:54
~mo~ ~mo~ ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2007
Beiträge: 163
Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

{.}

Geändert von ~mo~ (06.05.2010 um 03:23 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 16.12.2007, 20:24
~mo~ ~mo~ ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2007
Beiträge: 163
Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

{.}

Geändert von ~mo~ (06.05.2010 um 03:24 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 16.12.2007, 19:13
Birgit64 Birgit64 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2004
Beiträge: 4.098
Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Zitat:
Zitat von ~mo~ Beitrag anzeigen
Das macht mich schon en bissel sauer
Ja Mo,

mich auch! Da wird eh schon wenig genug im deutschen Gesundheitswesen an Kosten übernommen und die Schelte wegen der Zuzahlungen ist groß. Aber da wo es etwas fast umsonst gibt (denn bei niedrigem Einkommen, Rente unter EUR 500,00 oder Zahlung von Übergangsgeld entfällt die Zuzahlung), da wird dann nicht zugegriffen.

Lieben Gruß
__________________
Birgit64

במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 16.12.2007, 19:48
Benutzerbild von Vegi
Vegi Vegi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: fast auf Schalke
Beiträge: 535
Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Hallo,
Ich habe eine AHB auf eigenen Antrag gemacht. Es wurde mir lediglich empfohlen, einfach um nach den anstrengenden Behandlungen wieder fit zu werden. Die Entscheidung lag ganz bei mir. Krankengeld hätte ich weiterbekommen solange mich meine Ärztin krankgeschrieben hätte oder der Vertrauensarzt mich für arbeitsfähig erklärt hätte. Nach einer Krebserkrankung hat man die Möglickeit einer AHB oder später einer Reha, aber nicht die Pflicht. Anders ist es bei Erkrankungen des Rückens oder bei Unfallfolgen usw. da werden dann spezielle Behandlungen durchgeführt um die Beweglichkeit des Körpers zu verbessern zB.
So ist mir das erklärt worden.

LG
__________________
Gertrud

Nichtstun ist besser, als mit Tun nichts zu schaffen (Laotse)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:05 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55