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  #1  
Alt 24.03.2004, 22:45
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Standard Berufserkrankung - Krebs

Hallo,
es ist meistens unmöglich eindeutig zu sagen, daß dieser oder jener Krebs so oder anders entstanden ist.
Es gibt aber in jedem westl. Staat eine Liste woraus hervorgeht, mit wie hoher Wahrscheinlichkeit ein Arbeiten mit diversen Stoffen krebsauslösend (gewesen) sein kann; meist gibt es dabei auch noch Abstufungen.
FRAGE: Welche Aufstellungen sind Dir bekannt? Wo im Internet abzurufen?
Gerade wenn man verschiedene Berufe ausgeübt hat, ist es schwierig, auf frühere "Arbeitsmittel" bzw. deren Bestandteile zurückzugreifen. Auch kann die Entstehung des Krebses 25 Jahre zurück liegen.
Schwierig ist es auch Tumorpatienten zu treffen, die solche Verfahren über die Berufsgenossenschaft bzw. der Arbeiterkammer bzw. dem Arbeits- und Sozialgericht, ohne oder mit Erfolg, durchgezogen haben.
FRAGE: Sind Dir Fälle bekannt; gibt es Publikationen?
Aufgefallen ist mir, daß einige Anwaltskanzleien sich auf derartige Fälle spezialisiert haben. In Erfahrung konnte ich bringen, daß jüngere Dienstnehmer - trotz erfolgreicher Durchsetzung einer Rente wegen Berufserkrankung mit Krebs - finanziell nur sehr mager aussteigen. Wir können auch nicht amerikanische Verhältnisse erwarten, wo zuletzt auch der Dienstgeber erfolgreich verklagt wurde und durch eine Unsumme quasi in den Konkurs getrieben wurde.
FRAGE: Interessant wäre es zu wissen, wie es bei einer Klage auf Rente wegen Berufserkrankung (Krebs) mit der Verjährung aussieht. Und beginnt diese Frist erst dann, wenn der diesbezügliche Stoff bzw. der Schädiger bekannt ist?
Ich würde mich freuen, wenn dieses Thema viele Zuschriften - im Interesse vieler - bekommt. Vielleicht hilft auch jemand mit, juristische Empfehlungen einfließen zu lassen.
Liebe Grüße
Anton
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  #2  
Alt 25.03.2004, 14:07
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Standard Berufserkrankung - Krebs

Hallo Anton,

versuch doch mal Auskunft zu bekommen über

thomas.klebe@igmetall.de

Der ist Jurist, hat einen der bekanntesten Kommentare zum BetrVG mit geschrieben (Däubler...) und kann Dir auch die Person nennen, die in der IG Metall für Arbeitsschutz / Berufskrankheiten zuständig ist.

Liebe Grüße,

Christian H.
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  #3  
Alt 25.03.2004, 20:10
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Standard Berufserkrankung - Krebs

Hallo Anton,

viele deiner Fragen findest du unter http://www-ifam.med.uni-rostock.de/bkvo/bekvo.htm beantwortet, so z.B. eine Liste der anerkannten Berufskrankheiten ( http://www-ifam.med.uni-rostock.de/bkvo/bekvo.htm#Liste ) mit Hinweis auf den verursachenden Stoff.

Viele Grüße
Marcus
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  #4  
Alt 25.03.2004, 20:37
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Standard Berufserkrankung - Krebs

Hallo Anton!!

Ich finde es gut,das Du dieses Thema hier mal ansprichst.Die Erkrankung Krebs als Berufskrankheit nach zuweisen ist nämlich äusserst schwierig.Mein Freund ist vor längerer Zeit an AML erkrankt,hat eine befristete EU-Rente bezogen und ist nun in Remission.Er hat jahrelang am Hochofen in Asbest-Schutzanzügen und unter extremer Hitze gearbeitet.Die Ärzte meinten diese Erkrankung könne eventuell auch mit seiner Tätigkeit zu tun haben..wie gesagt könnte...aber es erkranken auch Personen an AML,die im Büro sitzen...so wird leider diskutiert...eine KLage ist langwierig und meistens auch von finanziellen Mitteln abhängig...
Da mein Freund in Remission ist,ist er auch wieder arbeitsfähig,wenn auch eingeschränkt.Nur versuch mal im Berufsleben wieder Fuss zu fassen,viele Arbeitgeber schrecken auch vor dem Schwerbeschädigtenausweis zurück.Darf nicht sein ,ist aber so.Würde er nu wieder in Rente gehen,würde sie zum Leben(Miete,alleinerziehend) hinten und vorne nicht reichen.Es bliebe ihn nur der Gang zum Sozialamt..ich denke da sollte es auch von den ehemaligen Arbeitgebern oder anderen Stellen eine andere Lösung geben.
Liebe Grüsse!!Gast
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  #5  
Alt 31.03.2004, 16:25
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Standard Berufserkrankung - Krebs

Ich habe am 11.03.2003 im Krebs-Kompass einen Beitrag verfasst . Krebs durch Berufserkrankung . Den kannst du dir mal anschauen . Auch ich habe AML gehabt .Ich habe einen Antrag auf Berufserkrankung gestellt im Jahre 2/2000 .AML wird anerkannt bei Exposition von Benzol und dessen Homologe .Mann muß die Kausalität beweisen .Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung .Weitere Hinweise findest du unter "Arbeitsplatz und Krebs" vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg.
Mit freundlichen Grüßen Joachim!
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  #6  
Alt 06.04.2004, 09:35
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Standard Berufserkrankung - Krebs

FRAGE: Interessant wäre es zu wissen, wie es bei einer Klage auf Rente wegen Berufserkrankung (Krebs) mit der Verjährung aussieht. Und beginnt diese Frist erst dann, wenn der diesbezügliche Stoff bzw. der Schädiger bekannt ist?

Die Verjährung ist mit Antragsstellung auf Anerkennung einer Berufskrankheit gehemmt. Beginnt das Ermittlungsverfahren von Amts wegen, weil zum Beispiel der Arzt den Verdacht einer BK meldet, ist als Antragsstellung das komlette Beantworten der ersten Fragen der BG an den Versicherten zu werten.
Wenn von dem Tag X bis zur Anerkennung durch SG-Urteil mehrere Jahre verstreichen, werden die damit verbundenen Geldleistungen grundsätzlich auch rückwirkend erbracht. Es kommt vielmehr auf den Versicherungsfalltag, d. h., wann die (durch Urteil nunmehr anerkannte) BK eingetreten ist, an. Manche BKen haben mehrere Anerkennungsvoraussetzungen, z.Bsp. die Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten.
Bsp.: Antrag 15.03.2001, SG-Urteil 05.04.2004, ausführender Bescheid zum Urteil 19.04.2004, BK-Versicherungsfalltag 01.09.1995
Leistungen gibt es ab 01.01.1997, Leistungen davor sind verjährt (§ 45 SGB I).
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  #7  
Alt 06.04.2004, 11:35
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Standard Berufserkrankung - Krebs

Fragen:
1) Es gibt also Listen woraus hervorgeht, dass man bei beruflichen Kontakten mit diesen Mitteln diesen Krebs bekommen kann. Wird das Verfahren beendet, wenn nicht eindeutig nachweisbar/beweisbar gemacht werden konnte, dass dies passierte? Oder wird ein entsprechender Gutachter, einerseits Mediziner - anderseits z.B. Chemiker, aufgefordert, Gutachten zu erstellen?
2) Wenn nicht auszuschließen ist, dass der Krebs durch die berufliche Tätigkeit entstanden sein kann, und dies durch Gutachten festgelegt wurde, ist dann die Rentenzahlung etc. fix? Auch wenn "der Stoff" nicht in der "Liste" aufscheint?
3) Krebs entstand irgendwann. Manchmal schlummert er viele Jahre im Körper, bis er "richtig" ausbricht. Wenn man z.B. nachweislich die letzten 15 Jahre nicht mehr, vorher aber ständig, mit Stoffen lt. der "Krebsliste" zu tun hatte, wann ist der (rückwirkende) Stichtag des Beginns der Rentenzahlung? Bzw. ist das immer vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängig, oder gibt es da durch Unzumutbarkeit bzw. nachvollziehbarer Wahrscheinlich, z.B. durch Gutachter, auch was anderes?
4) Welche Kosten entstehen dem Anttragsteller bei diesem Verfahren? Wo bringt es wer, wie, ein? Rechtsanwalt?
5) Ist der behandelnde Arzt verpflichtet weiter zu melden wenn er meint, der Krebs entstand durch (szt.) berufliche Tätigkeiten?
Liebe Grüße
Anton
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  #8  
Alt 06.04.2004, 13:43
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Standard Berufserkrankung - Krebs

Uff, das dauert jetzt aber länger.
1. Die Arbeit der BG bei Bken ist ziemlich komplex und dauert deswegen auch meist etwas länger, weil so vieles zu ermitteln ist. Das nur zur Einleitung.
Zunächst muss eine entsprechende Krankheit vorliegen, entweder nach "Liste" oder auch eine Erkrankung, die "wie eine BK" anerkannt werden könnte. Das sind Erkrankungen, die noch nicht in der Liste stehen, es aber schon Erkenntnisse gibt, dass es einen Ursachenzusammenhang geben könnte und Forschungen in dieser Richtung laufen, also nicht jedwede Erkrankung. Zur eindeutigen Feststellung der Diagnose werden alle behandelnden Ärzte angeschrieben.
Gleichzeitig werden alle beruflichen Tätigkeiten durchleuchtet, ob es da eine Einwirkung gegeben haben kann, die geeignet sein könnte, die Erkrankung zu verursachen. Dazu werden vom Versicherten und wenn es noch möglich ist, vom Arbeitgeber Auskünfte eingeholt. Ist dem so, dann stellt die BG mittels TAD (Technischer Aufsichtsdienst, Teil der BG) die Einwirkung konkret fest. So es den Betrieb noch gibt, fährt der TAD auch vor Ort. Ansonsten kann er eine Gefährdung auch anhand von Kataster und Erfahrung feststellen.
Kann so eine Gefährdung nicht festgestellt werden, weil die Einwirkungen zu komplex sind oder durch die BG nicht feststellbar (weil Pharmakonzerne z.Bsp. nicht gerne mit Einzelbestandteilen der Mittel rausrücken) kann die BG auch einen Arbeitsmediziner zu Rate ziehen. Es gibt wenige, die sich damit intensiv beschäftigen. Chemiker können durchaus beteiligt werden, aber mir persönlich ist das noch nicht untergekommen. Jeder Einzelfall muss wirklich auch einzeln betrachtet werden.
Liegt eine Gefährdung vor, die Erkrankung natürlich auch, dann geht es als nächstes zum Gutachter.
Wenn eines davon nicht festgestellt werden kann, entweder die Erkrankung ist nicht "gelistet" oder eine Gefährdung kann nicht festgestellt werden, dann wird das Ermittlungsverfahren an dieser Stelle ohne Gutachter mit Ablehnungsbescheid beendet, manchmal auch mit einem sogenannten Beratungsschreiben, wenn es offensichtlich ist, dass eine BK nicht in Frage kommt. Allerdings wird immer vor der Entscheidung der Staatliche Gewerbearzt angehört, weil dieser auch die entsprechenden Kenntnisse besitzt, um eventuelle Einwirkungen und Zusammenhänge betrachten zu können.

2. "Wenn nicht auszuschließen..." Das bedeutet in der "Sprache der gesetzlichen Unfallversicherung" es besteht die Möglichkeit!, dass die Krankheit durch den Beruf entstanden ist, aber nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit. Es muss immer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit der Zusammenhang bewiesen werden können, die bloße Möglichkeit reicht nicht aus.
Auch wenn der Stoff nicht in der "Liste" erscheint, ist die Erkrankung, wenn hinreichend wahrscheinlich der Zusammenhang bewiesen werden konnte, anzuerkennen, nämlich dann "wie eine Berufskrankheit". Die Leistungen unterscheiden sich nicht dadurch.
Was meinst Du mit fixen Rentenzahlungen? Wie hoch die sind? Grundlage ist der Jahresarbeitsverdienst (JAV) vor dem Versicherungsfalltag (12 volle Monate). Von diesem 2/3 ist die Höchstrente bei 100 % Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), dann wird vom Gutachter ja festgestellt, zu wieviel % man in der Erwerbsfähigkeit gemindert ist, zum Bsp. 40 %, also dann von der Höchstrente 40 %, dann durch 12, das ist die monatliche Rente.
MdE ist ein anderer Begriff als in RV oder beim Versorgungsamt, man kann diese Sätze nicht vergleichen. MdE bedeutet, zu wieviel % man gehindert ist, alle vorhandenen Arbeitsplätze auf dem Arbeitsmarkt mit seinen Fähigkeiten auszuüben. Bei 40 % MdE sind einem also 40 % aller vorhandenen Arbeitplätze wegen der Erkrankung verschlossen.

3. Grundsätzlich (auch hier gibt es Ausnahmen) ist der Versicherungsfalltag, also mit Deinen Worten der Stichtag des Beginns der Rentenzahlung abhängig von dem Beginn der Erkrankung, der erste Nachweis, dass man daran leidet. Aber das muss nicht gleichzeitig der Tag sein, ab den man Rente erhält, jedoch alle anderen Leistungen wie Heilbehandlung, Medikamente ohne Zuzahlung... Rente wird erst dann gezahlt oder festgestellt, wenn man mindestens 20 % an MdE hat.
Beispiel: Hepatitis wird festgestellt, Nachweis ab 10.01.2000 = Anerkennung der BK, MdE aber erst 10 %, weil noch keine klinische Erkrankung, nur Virennachweis. Nach 2 Jahren verschlimmert sich die Erkrankung, Leberwerte ändern sich, beginnender Leberumbau, ab Nachweis der dauerhaften Verschlimmerung (mindestens 3 Monate) 20 %, dann also Rente.

Dazu kommt, ab wann es der BG bekannt ist, denn sonst kann sie ja nicht tätig werden. Deshalb ist immer auch die Antragsstellung wichtig, wenn ein Verdacht besteht. Meist wird ja gleich vom Arzt die Erkrankung gemeldet, wenn sie auftritt, dann kommt alles allein in Gang. Es gibt aber die Einzelfälle, wo die Versicherten schon lange erkrankt sind, keiner der Beteiligten -Arzt, Patient und andere- kommt auf den Gedanken, dass es eine BK sein könnte und irgendwann hat man eine "Blitzeingebung".

Es wird rückwirkend anerkannt, aber Leistungen sind eben nach 4 Jahren nach dem Kalenderjahr, in dem der Leistungsanspruch entstanden ist, verjährt. Früher war das noch extremer, da galt ab Antragsstellung, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren nach Beginn der Erkrankung das Verfahren lief.

4. Dem Antragssteller entstehen im Normalfall etwas Portokosten und wenn er es für notwendig hält, Telefonkosten, falls er mal anrufen will. Ansonsten ist das Feststellungsverfahren und auch das Widerspruchsverfahren kostenlos, es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt. Diese Kosten bekommt man nur im Widerspruchsverfahren für dieses (nicht für Feststellungsverfahren) von der BG erstattet, wenn man nach einem negativen Bescheid im Widerspruchsverfahren die Anerkennung bekommt.
Fahrkosten zum Gutachter bekommt man erstattet, ggf. auf Antrag in jedem Fall, falls mal der Sachbearbeiter schläft ;-).
Wichtig, man muss keine Befunde, Röbis etc. selber beschaffen (Kostenfaktor!), man muss nur angeben, wo die sind. Wenn man die natürlich zu Hause hat, mit beifügen.

5. Ja, der behandelnde Arzt ist gesetzlich verpflichtet, eine Erkrankung als Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Natürlich nur, wenn er diesen auch hat! Eventuell mal mit dem Arzt darüber sprechen.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein kleinen Einblick verschaffen. Was ich noch wichtig finde ist, dass Du als Versicherter jederzeit das Recht auf Akteneinsicht hast. Du darfst sogar darauf bestehen, von den Daten, die Dritte der Bg übermitteln, unterrichtet zu werden.

Mir hat der KK in meiner schlimmen Zeit als Angehörige sehr geholfen durch Lesen und Zuhören, deshalb lese ich in Abständen hier immer wieder vorbei. Falls Fragen offen sind, melde Dich einfach. Ich versuche, so gut es geht, zu helfen.

Liebe Grüße
Astrid
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  #9  
Alt 06.04.2004, 15:47
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Hallo Astrid,
danke für schnellen, umfangreichen Auskünfte. Da diese sehr, sehr gut und nachvollziehbar sind, sind diese auch hilfreich für jeden, der damit - auch z.B. das 1. Mal - zu tun hat. Dazu aber wäre es noch nett, wenn Du 1 x die Abkürzungen erklärend ausschreibst.
Danke!
Liebe Grüße
Anton
PS.: Das Verfahren in Österreich läuft ähnlich ab. Gewisse Fristen sind anders; auch steht ein Anwalt (Arbeits- und Sozialgericht) zur Seite (Arbeiterkammer).
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  #10  
Alt 06.04.2004, 16:26
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Hallo Anton,
danke für die Blumen ;-).
Ich habe leider nicht bedacht, dass erstens auch andere Länder hier vertreten sind. Das Gesagte gilt nur für Deutschland. Zweitens ist doch der Fachidiot hervorgekrochen, ich dachte, ich habe alle Abkürzungen erklärt, hier also die Hitliste.

BG = Berufsgenossenschaft, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, u. a. zuständig für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten
BK = Berufskrankheit
TAD = Technischer Aufsichtsdienst der BG (siehe oben), zuständig für Prävention, Arbeitsschutz und Gefährdungsanalyse
JAV = Jahresarbeitsverdienst, gemeint sind die letzten vollen 12 Monate vor dem Versicherungsfalltag in brutto
MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit in %
KK = Krebskompass

Übrigens ist im Sozialversicherungsrecht von Deutschland kein Anwaltszwang bis zur 3. Instanz vor dem Bundessozialgericht. Dürfen natürlich schon. Im Falle des "Gewinnens" (des Versicherten) werden die Kosten des Rechtsanwaltes von der BG oder dem jeweiligen verklagten Sozialversicherungsträger nach der BRAGO (Gebührensätze, nach denen die Anwälte abrechnen dürfen) übernommen.
Liebe Grüße
Astrid
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  #11  
Alt 23.10.2004, 19:58
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Hallo,
Ich bin 56 Jahre und habe 40 jahre als Fliesenleger gearbeitet. Ich bin im jahr 2000 an einem Tonsillenkarzinom erkrankt. Therapie war soweit erfolgreich.
Seitdem bin ich Rentner, da ich meine Arbeit nicht mehr ausüben kann.
Als 2002 zwei meiner Kollegen ebenfalls an Krebs erkrankten (Blasenkrebs, Schilddrüsenkrebs)habe ich die Berufsgenossenschaft eingeschaltet um zu prüfen, ob eine Berufskrankheit vorliegt. Mein Antrag auf Berufserkrankung wurde abgelehnt, weil es sich nicht um ein Zielorgan der zu püfenden Berufskrankheiten-Ziffer handelt(Nr. 4104 Kehlkopfkrebs). Was ja auch schon vorher klar war. Hatte ja ein Tonsillenkarzinom.
Ich suche jemanden der ebenfalls an einem Tonsillenkarzinom erkrankt war und dieses als Berufskrankheit anerkannt bekommen hat.
Oder nach Urteile zur Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit etc.
Schönen Gruß
Karlheinz
karl-heinz.werner@web.de
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  #12  
Alt 24.10.2004, 10:06
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www.blasenkrebs.de;
Rechtsanwalt Rolf Battenstein
Leostr. 21
40545 Düsseldorf (Oberkassel)
Telefon: 0211 573578
Fax: 0211 551027
E-Mail: kanzlei@battenstein.de
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  #13  
Alt 24.10.2004, 15:42
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Hallo ihr,

vergesst nicht eure Kinderzeit!
Nicht immer war es nur der ausgeübte Beruf!
In den Schulen wurde massenweise Asbest verarbeitet, welches nach und nach in den vergangenen 10 bis 15 Jahren unter großem Aufwand entfernt wurde.
Und der Kleber, mit dem der Fußbodenbelag geklebt wurde, der ist ebenfalls als hoch toxisch erkannt worden...
Kinder, die jahrelang mit diesen Stoffen in Verbindung gekommen sind, sind meines Erachtens die jetzigen potientiellen Krebsopfer...
Im Übrigen werden in den Schulen immer noch krebserregende Stoffe verarbeitet, nur gerät das nicht in die Öffentlichkeit.
Mit frdl. Gruß
Gast (weil Schweigepflicht)
aber selbst betroffen
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  #14  
Alt 30.10.2004, 23:13
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Hallo,

am Arbeitsplatz meine Mannes ( er hat auch Krebs) sind 11 Personen in 10 Jahren an verschiedenen Krebsarten erkrankt. das sind sehr viele, wenn man bedenkt, dass nur ca. 50 Personen is jetzt dort gearbeitet haben, und die Erkrankten 25 bis 55 Jahre alt sind, und waren, vier sind verstorben.
Es handelt sich um ein öffentliches Bürogebäude ( es wurde vorläufig gesperrt), wo bereits Umweltbiologen nach Schwermetalle, und andere Störungskreise gesucht haben. Doch sie finden nichts, oder wollen nichts finden, denn die Schadensersatzforderungen müsste wahrscheinlich die öffentliche Hand bezahlen.
Wir kennen mehrere Störungskreise, sind aber scheinbar unverständlicherweise unter den Grenzwerten.

Meine Fragen:

Wer misst unabhängig von Behörden und Ämtern in Österreich Schadstoffe, Schimmelpilze, usw?
Die Wände sind ganz feucht, eine Arbeitsmedizinerin meinte, es wären aber keine Schimmelpilze vorhanden, gibt es das überhaupt, wenn alles schon seit Jahren nass ist?
Die Behörde wusste vier Jahre über gesundheitliche Beschwerden Bescheid, und reagierte nicht. Müsste sich in so einem Fall nicht sogar der Staatsanwalt einschalten?


Liebe Grüße

Carina!
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  #15  
Alt 30.10.2004, 23:47
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Doch, eigentlich müssten Schimmelpilze bereits vorhanden sein, denn nasse Wände sind eine willkommene Quelle...

Wie es in Österreich gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Hier in D wird das schon gründlich geprüft und auch ausgewertet.

Nur...die Ergebnisse bleiben Otto Normalverbraucher sehr oft verschlossen und nur Insider haben Zugriff.

Im Übrigen kann ja nur nach solchen Schadstoffen gesucht werden, die auch mit Messgeräten gemessen werden können.
Und es gibt noch viel zu viele andere Stoffe, für die es überhaupt keine Messgeräte gibt, weil noch nicht erfunden. :-(

Sicher kann man die Staatsanwaltschaft prüfen lassen, allerdings handelt es sich dabei ja auch um eine Behörde und ob eine Behörde eine andere Behörde gerne unter die Lupe nimmt....
weiß nicht, habe ein komisches Gefühl dabei. :-(
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