Zitat:
Zitat von Iris13Evi
Liebe Silleke,
wenn der Rehaantrag als Rentenantrag umgewandelt wird, dann müsste doch das Antragsdatum des Rehaantrages für den Beginn der Rente rückwirkend zählen oder täusche ich mich?
Wenn das so wäre: dann muß wahrscheinlich noch Krankengeld zurückgezahlt werden?
Weißt Du hierüber was?
Liebe Grüße
Iris
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Es ist leider so, dass der Rentenversicherungsträger sich mit der Krankenkasse (ggfs. Sozialamt) austauscht. Also eine Rückforderung direkt mit dem Täger vorgenommen wird.
Viele liebe Sonntagsgrüße an alle Muttis hier im Forum
Angelika