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AW: Rente ... auch wenn ich nicht will ?
Zitat:
wenn der Rehaantrag als Rentenantrag umgewandelt wird, dann müsste doch das Antragsdatum des Rehaantrages für den Beginn der Rente rückwirkend zählen oder täusche ich mich? Wenn das so wäre: dann muß wahrscheinlich noch Krankengeld zurückgezahlt werden? Weißt Du hierüber was? Liebe Grüße Iris |
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