Hallo im Thread,
ich bin kein Steuerexperte aber es gibt eine ganz einfache Berechnung in den außergewöhnlichen Belastungen. Grundlage ist, das die nachgewiesenen Mehrausgaben über den 900€ für die Privatfahrten bei Behinderung liegen. Die weitere Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 100% ohne Kennzeichen.
Link zu den Freibeträgen und "Vergünstigungen":
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...ersichten.html
Privatfahrten bei Behinderung ohne besonderen Nachweis 900 €
Zusätzliche Fahrkosten:
Fahrten zum Arzt/
Fahrten zur TU usw.
Fahrten der Angehörigen zum Besuch im KH/Reha angenommen 400€
Sind Gesamtfahrkosten von 1.300€
Weitere außergewöhnliche Belastungen:
Z.B.
Parkkosten für die Arztbesuche/TU
Sämtliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel
Die erreichte Belastungsgrenze der KK
(angenommen: chronisch Krank, Behinderung 100%)
Zahnbehandlungen, Brille, Hilfsmittel
angenommene Gesamtkosten der weiteren
außergewöhnlichen Belastungen 2.000€
Summe der Aufwendungen 3.300€
Jetzt kommt es darauf an, ob die zumutbare Belastung
von 5% entsprechen ist.
Das kann jeder ausrechnen.
Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Sagen wir mal 5% von 45.000€ ./. 2.250€
je weniger je mehr.
Bleiben abziehbar nach § 33 EStG. 1.050€
Ohne Nachweis wären das die 900€. Hier ist der Nachweis besser.
Der Behinderten-Pauschbetrag von 1.420€ bleibt unberührt.
Ich hoffe, dass ist verständlich.
Gruß und einen schönen Sonntag
Boebi