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  #1  
Alt 01.04.2012, 14:42
boebi boebi ist offline
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Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo im Thread,
ich bin kein Steuerexperte aber es gibt eine ganz einfache Berechnung in den außergewöhnlichen Belastungen. Grundlage ist, das die nachgewiesenen Mehrausgaben über den 900€ für die Privatfahrten bei Behinderung liegen. Die weitere Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 100% ohne Kennzeichen.

Link zu den Freibeträgen und "Vergünstigungen":
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...ersichten.html

Privatfahrten bei Behinderung ohne besonderen Nachweis 900 €
Zusätzliche Fahrkosten:
Fahrten zum Arzt/
Fahrten zur TU usw.
Fahrten der Angehörigen zum Besuch im KH/Reha angenommen 400€

Sind Gesamtfahrkosten von 1.300€

Weitere außergewöhnliche Belastungen:
Z.B.
Parkkosten für die Arztbesuche/TU
Sämtliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel
Die erreichte Belastungsgrenze der KK
(angenommen: chronisch Krank, Behinderung 100%)
Zahnbehandlungen, Brille, Hilfsmittel
angenommene Gesamtkosten der weiteren
außergewöhnlichen Belastungen 2.000€

Summe der Aufwendungen 3.300€

Jetzt kommt es darauf an, ob die zumutbare Belastung
von 5% entsprechen ist.
Das kann jeder ausrechnen.
Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Sagen wir mal 5% von 45.000€ ./. 2.250€
je weniger je mehr.
Bleiben abziehbar nach § 33 EStG. 1.050€

Ohne Nachweis wären das die 900€. Hier ist der Nachweis besser.
Der Behinderten-Pauschbetrag von 1.420€ bleibt unberührt.
Ich hoffe, dass ist verständlich.

Gruß und einen schönen Sonntag
Boebi

Geändert von boebi (01.04.2012 um 14:46 Uhr) Grund: Link an die richtige Stelle gesetzt
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  #2  
Alt 01.04.2012, 17:42
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Supi

Dankeschön für die tollen Tips und Erklärungen

Werde mich dann demnächst an die Est-Erklärung machen, mal schauen was durch geht, ich berichte dann.

Lieben Gruß
Wangi
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  #3  
Alt 03.02.2014, 22:33
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Huhu,

hab schon wieder eine Frage

Habe gerade meinen Bescheid über die Einkommensteuer für 2012 zurück bekommen.

Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde habe ich die 900 Euro für die 3000km Privatfahrten angegeben und zusätzlich die Fahrten zur Vierteljährlichen Kontrolluntersuchung und die wöchentlichen Fahrten zur Logopädie Therapie.
Die 900 Euro wurden anerkannt, die anderen Fahrkosten nicht, mit dem Hinweis sie sind nicht aussergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG. Ist das richtig so oder soll ich Einspruch einheben?

Liebe Grüße
Wangi
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  #4  
Alt 03.02.2014, 22:53
boebi boebi ist offline
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Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo Wangi,

gehe in den Widerspruch. Ich suche Dir morgen ein paar Erläuterungen heraus.

Ob sich das alles lohnt (Zumutbare Belastung 5%) ist noch eine andere Sache.
Bis morgen
Liebe Grüße
Boebi
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  #5  
Alt 04.02.2014, 00:08
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Dankeschön

Herzliche Grüße
Wangi
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  #6  
Alt 04.02.2014, 08:30
boebi boebi ist offline
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Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Guten Morgen Wangi,

hier sind erstmal ein paar Erläuterungen. Bei mir sind die Kosten immer ohne Probleme durchgegangen. Das war auch schon so als ich noch kein aG/G hatte, sondern nur den bekannten "normalen Krebs".

Behinderungsbedingte Privatfahrten
Das sind durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten zu Behörden, Ämtern sowie Einkaufsfahrten. Diese Fahrten sind abziehbar ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mindestens 70 mit Merkzeichen »G«.

Reine Privatfahrten
Berücksichtigt werden die Fahrten mit der Reisekostenpauschale (Fahrzeuge). Ein Ansatz der höheren nachgewiesenen Kosten ist nicht möglich. Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Taxi können Sie in nachgewiesener Höhe geltend machen. Allerdings kürzt das Finanzamt dann Fahrten mit der Reisekostenpauschale um die bereits »verbrauchten« Kilometer

Krankheitsbedingte Fahrten werden bei jedem Finanzamt anders gehandhabt!
Dazu zählen zum Beispiel Fahrten aus medizinischem oder therapeutischem Anlass zu Ärzten, zur Massage, zur Krankengymnastik, zur Apotheke, zum Sanitätshaus.
Strittig ist, inwieweit diese Fahrten zusätzlich zu den »behinderungsbedingten« Fahrten absetzbar sind. Problematisch ist die Unterscheidung des pauschalen Ansatzes und der tatsächlich gefahrenen Kilometer für die verschiedenen Bereiche.
Krankheitsbedingte Fahrtkosten werden unter »Außergewöhnliche Belastungen/Fahrtkosten« erfasst. Die Fahrten sind einzeln nachzuweisen (z.B. Exeltabelle).
Hilfe gibt hier ein Urteil des BHF
Diese Fahrten nicht - wie viele Finanzämter meinen - mit der genannten Pauschale abgegolten (BFH 21.2.2008, III R 105/06, BFH/NV 2008 S. 1141).


Ich versuche noch mehr aus den letzten Erklärungen zu finden.

Dir einen schönen sonnigen Tag.
Liebe Grüße
Boebi
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  #7  
Alt 05.02.2014, 19:51
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo Boebi,

Danke erst mal, falls du noch etwas findest wäre es schön.


Liebe Grüße

Wangi
__________________

Geändert von Wangi (05.02.2014 um 20:05 Uhr)
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