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  #1  
Alt 13.03.2011, 13:28
Eli01 Eli01 ist offline
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Registriert seit: 13.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 118
Standard AW: Hamburger Modell -wer kennt sich aus?

Hallo,
vielleicht kann ich dir helfen.
Wenn du vor der Wiedereingliederung in Urlaub fahren willst, musst du das quasi bei der KK beantragen, du benötigst eine Bescheinigung vom Arzt, dass der Urlaub deine Genesung vorwärts bringt und dass du keine Therapien dafür unterbrichst. Die bekommst du, denke ich, problemlos, und dann sagt die Kasse auch ja dazu. Ich hab das auch vorher gemacht und das war gar kein Problem. Während der Wiedereingliederung darfst du ja keinen Urlaub machen.
Wenn dein Betrieb während der Wiedereingliederung Ferien macht, ist das kein Problem, so weit ich weiß, dann hast du auch frei, was sollst du denn tun. Frag vielleicht vorsichtshalber mal bei der KK nach, aber ich bin mir relativ sicher.
Viel Erfolg und alles Liebe,
Eli
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  #2  
Alt 13.03.2011, 15:35
Gledi Gledi ist offline
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Registriert seit: 31.05.2009
Ort: nicht mehr an der Küste
Beiträge: 497
Standard AW: Hamburger Modell -wer kennt sich aus?

Zitat:
Zitat von Eli01 Beitrag anzeigen
...
Wenn du vor der Wiedereingliederung in Urlaub fahren willst, musst du das quasi bei der KK beantragen, ...
Das gilt nur für Urlaub im Ausland. Innerhalb Deutschlands darf man sich auch während einer Krankschreibung aufhalten wo man möchte.

LG Gledi
__________________
Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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  #3  
Alt 13.03.2011, 23:58
yaara yaara ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 82
Standard AW: Hamburger Modell -wer kennt sich aus?

Eli und Gledi,
ihr habt mir sehr geholfen, TAUSEND DANK!
Jetzt weiss ich Bescheid und kann das entspannt angehen
Viele liebe Grüße,
Yaara
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