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#1
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
.....und Dein Arbeitgeber kann die Ausgleichszahlungen reduzieren, die er zahlen muss, wenn er die vorgesehene Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte in seinem Betrib nicht erfüllt. Also: Meldung an das Personalbüro und, wenn gegeben, Kopie an den Betriebsrat!
Herzliche Grüße, Heino. |
#2
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo
ihr müßt dem Arbeitgeber mitteilen und den Ausweis vorlegen. Ansonsten habt Ihr gar keine Nachteilsausgleiche. Nicht jeder Krebskranke hat einen Ausweis, da nicht jeder auch einen Antrag stellt. Also mitteilen und vorlegen, ansonsten gibt es keine nachteilsausgleiche die Arbeit betreffend barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#3
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AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
"Lutz" ist aber immer noch ein stiller Mitleser(in).Warte schon auf seine nächsten Kommentare,falls noch mal welche kommen.
mfg |
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