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#1
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Boebi,
ja jetzt sprichst du von Brille und Zahnarzt. Dieses kann natürlich viel kosten, es kommt eben auf die Höhe an und der Gesamtbetrag muss dann über der zumutbaren Belastung liegen, dann kannst Du diesen Betrag auch absetzen. Aber glaube nicht, dass Du dadurch eine Riesen- Ersparnis hast. Man kann nur was absetzen, was man vorher auch bezahlt hat. Aber man freut sich eben, wenn es das Finanzamt anerkennt. Gruss Altmann |
#2
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Altrmann,
Man konnte immer nur das absetzen, was man vorher bezahlt hat und es ist keine Ersparnis, sondern ein absetzen von entstandenen Kosten. Wen Du mal richtig gelesen hättest; die Brille und Zahnersatz waren in meiner Beispielrechnung immer mit drin. So und jetzt ist das Thema für mich erledigt. Wer nicht will, der hat schon. Gruß Boebi Geändert von boebi (20.09.2011 um 14:41 Uhr) |
#3
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo, also muss mich doch zum letzten Mal nochmal melden,
ich habe meine Broschüre des Bay. Staatsministeriums hervorgekramt, für schwerbehinderte Menschen, gibt es übrigens in jedem Bürgerbüro, Versorgungsamt, Krankenhäusern etc. Ich zitiere daraus: Sind die einem behinderten Menschen aus der Behinderung entstehenden Aufwendungen nach Abzug der zumutbaren Belastung höher als die Pauschbeträge(GdB-abhängig), so können an Stelle der Pauschbeträge die nachgewiesenen Aufwendungen, die unmittelbar infolge der Behinderung erwachsen, als aussergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuermindernd geltend gemacht werden. Ich denke, das erklärt doch alles. Und ob der übersteigende Betrag dann über die zumutbare Belastung kommt, ist fraglich. Es gibt allerdings noch die Kfz-Zulage, welche aber erst bei einem GdB von 80 greift. Viele Grüsse Altmann |
#4
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AW: Schwerbehindertenausweis
Dann schmeiß das Heftchen weg. Wie jeder weiß, ändern sich immer wieder die Gesetze. Dein Heft muss von 2007 oder früher sein. Schau einfach mal in den § 33 EStG. Merkste was?
Ansonsten halte ich es wie boebi
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#5
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AW: Schwerbehindertenausweis
Ja ,dann ist Euch nicht zu helfen.
Am Besten, Ihr setzt was ab und bildet euch ein, Ihr habt was abgesetzt. Dann seid Ihr doch zufrieden. Das ist der sogenannte Placebo-Effekt. Gruss Altmann |
#6
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Ihr Lieben,
also bei uns ist es auch so: mein Mann und ich sind zusammen veranlagt (er Klasse 3, ich Klasse 5). Ich bekommen für meine Schwerbehinderung von 90% einen Freibetrag von rund 1400 Euro. Dann gibt es einen Pauschalfreibetrag für Fahrkosten in Zusammenhang mit der Erkrankung (muß nicht belegt werden) und dann wirkt alles steuermindernd, was über einer Summe von 4 % (glaub ich ?) vom GesamtBrutto der Familie liegt. Mein Mann verdient nicht schlecht, aber mit allen gesammelten Quittungen für Zuzahlungen (Massagen, Apotheke, Hilfsmittel etc. ), aber auch über die rezeptfreien Medis, die ich mir selber kaufe oder Prothesen-BHs, liegen wir immer über dieser Summe. Liebe Grüße Petra |
#7
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo zusammen
Ich habe da mal eine frage.... Ich habe einen schwerbehindertenausweiss mit 80%und den buchstaben "G". Nun hat sich mein Zustand verschlechtert und ich möchte einen verschlechterungsantrag stellen . Wo und wie mache ich das??? Wäre für jede hilfe dankbar. MFG Gabi |
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