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#1
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AW: Schon wieder EM-Rente und 100% GdB
Lieber Achim01!
Die beiden Links habe ich auf Grund Deines Hinweises gelöscht, dies ist sicherlich besser. Man kann bei den Ämtern auch Leistungen zuerst mit einem formlosen Antrag beantragen und um Zusendung der entsprechenden Formulare bitten. Das Gemeinde -oder auch das Landratsamt sind Dir sicherlich behilflich. Bei allen Leistungen ist immer der Tag der Antragstellung sehr wichtig, deshalb den Brief als Übergabeeinschreiben schicken,damit man einen Nachweis besitzt. Es gibt zum Thema Wohngeld auch Informationsbroschüren, welche die Bundesregierung herausgegeben hat. Hier ist eine Übersicht über Broschüren des Bauministeriums, gib bitte mal den Begriff Wohngeld ein:http://www.bmvbs.de/DE/Service/Publi...onen_node.html Ansonsten sind auch in der großen Enzyklopädie mit dem W.... viele Hinweise vorhanden, http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld Tschüß! Elisabethh. |
#2
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AW: Schon wieder EM-Rente und 100% GdB
Hallo Elisabeth,
ist das wirklich so, dass man Grundsicherung bei unbefristeter Rente bekommt? Ich habe das so gelesen, dass man erst mit 65 Grundsicherung bekommt. Ich(60) z.B. vorgezogene Rente für SB müsste mich beim AA wegen H4 melden, wenn die Rente unter dem Existenzminimum liegt. Kann angeblich keine Grundsicherung beantragen. Gruss Altmann |
#3
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AW: Schon wieder EM-Rente und 100% GdB
Liebe Frau Altmann!
Zitat:
Elisabethh. |
#4
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AW: Schon wieder EM-Rente und 100% GdB
Hallo Elisabeth,
ja und wie alt ist dieser Bekannte? Ist den seine EM-Rente in eine Altersrente umgewandelt worden? Ja die DRV hat auch in meinen Bescheid was von Grundsicherung rein ge- schrieben, aber wenn ich so im Net schaue, sehe ich da einige Voraus- setzungen, welche bei mir also nicht vorliegen. Gruss Altmann |
#5
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AW: Schon wieder EM-Rente und 100% GdB
Liebe Frau Altmann!
Mein Bekannter ist 44 Jahre alt. Elisabethh. |
#6
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AW: Schon wieder EM-Rente und 100% GdB
Hoi
es gibt drei verschiedene Arten von Sozialleistungen auf H4 Niveau eher gesagt 3 mamen für die gleiche Leistung 1. Grundsicherung bei Rente 2. H4 /ALG2 (vermittelbare Antragsteller also arbeitsfähig) 3. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (bei nicht vermittelbaren Antragstellern (also Krank aber keine Rente, kein Anspruch auf Grundsicherung) Alle drei Sozialleistungen sind gleich hoch, mehr als das sog. H4 Niveau wird man nicht dazu bekommen. Auch das Wohngeld wird es nur geben, wenn das H4 Niveau nicht überschritten wird. @Achim gibt es bei euch auch ein ZSL (Zentrum für selbstbestimmtes Leben), die können dir da auch weiter helfen Und nochmal, wenn du nicht weißt wo du den Antrag stellen mußt, Behörden (und auch die KK ist eine Behörde) muss den Antrag binnen von 14 Tagen weiterleiten, denn sonst muss die Behörde den Antrag selbst bescheiden. Also könntest du deine Steuererklärung auch bei der KK einreichen......
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Liebe Grüße Barbara |
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