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AW: bei EU-Rente Arbeitsplatz weg?
Liebe Phinchen!
Zitat:
Grundsätzlich gilt Reha vor Rente. Das bedeutet, es müssen alles Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft werden, ehe eine Rente bewilligt wird. Mein Rat, laßt Euch umfassend rechtlich beraten. Dies geht bei den Sozialverbänden wie VDK oder Sozialverband Deutschlands oder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht. Wenn man rechtsschutzversichert ist, dann kann man dort die Kostenübernahme beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung setzt sich nach dem Rentenantrag mit den behandelnden Ärzten Deines Mannes in Verbindung. Sie bekommen Fragebogen mit sehr gezielten Fragen, dort geht es auch darum, ob in den nächsten 12 Monaten eine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist. Zitat:
Zitat:
Wie schon oben erwähnt, es ist wichtig sich rechtlich beraten und eventuell auch einige Schriftstücke vom Anwalt erledigen zu lassen. In diesen schwierigen Situationen geschehen oft Fehler, deren Behebung großen Aufwand erfordert. Beratungsstellen des VDK oder des Sozialverbandes Deutschlands gibt es in allen größeren Städten. Man muss hier zwar Mitglied sein, die Beiträge sind erschwinglich. Alles Gute für Euch! Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (18.03.2012 um 11:04 Uhr) |
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