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  #1  
Alt 04.06.2012, 13:49
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Emile,

wenn die Sachgebietsleiterin dir mündlich und schriftlich zugesichert hat, dass sie deinen Fall bearbeiten, dann vertraue darauf, dass die Zusage kommt.
Dass das Telefon nicht abgenommen wird, hat nicht unbedingt etwas mit Dir zu tun!! Manchmal sind die Sachbearbeiter sehr stark belastet und wollen
einfach in Ruhe die dringenden Bescheide abarbeiten. Vielleicht war deiner auch dabei!! Überlege mal wie viele Feiertage jezt waren. Drücke dir weiterhin
die Daumen, dass der Bescheid schnell kommt,

Viel Glück, Atom

Geändert von Atom (04.06.2012 um 13:52 Uhr)
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  #2  
Alt 04.06.2012, 14:29
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Emile Emile ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Atom,

ich habe heute nochmal angerufen. Es scheint noch etwas zu fehlen, aber was konnte/wollte mir die Dame nicht sagen. Dann sagte sie noch ich muß warten, bis die sich zu einer Entscheidung durchgerungen haben und wenn die Frist dann verstrichen ist, habe ich einfach Pech. Dann gibt es für mich keine AHB. Nur der SB in Schönhagen hat schon alles gefaxt, dass kommt mir so seltsam.

Das ist das Ärgerliche daran, ich versäume die Frist, weil die sich nicht auskäsen können und soll dann auch noch die Zeche bezahlen.

Ich habe heute mittag einen Termin beim Anwalt, mal gucken was der dazu sagt.

Danke für trotzdem für Deine nette Antwort.

Liebe Grüße von Emile
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  #3  
Alt 04.06.2012, 15:48
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Emile,

das ist ja echt käse. Jetzt musst Du auch noch einen Anwalt kontaktieren. Als wenn man nicht schon genug an den Füßen hätte!!!

Gott sei Dank, ist dein Durchhaltevermögen noch gut ausgeprägt. Damit hast Du dir die AHB mehr als verdient.

Liebe Grüße, Atom
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  #4  
Alt 04.06.2012, 16:14
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Atom, hallo Emili,

AHB steht für Anschluss - Heil - Behandlung, dass heisst für mich, dass die Ursprüngliche Heil - Behandlung noch nicht abgeschlossen ist und deshalb eine weiterführende Behandlung notwendig ist.
Durch die Kosteneinsparung ist es nicht immer sinnvoll die ganze Behandlung in Einrichtungen (Krankenhaus mit Intensivabteilung etc.) durchzuführen, die dafür nicht notwendig sind. Für den "Restlichen" Teil der Behandlung reicht oft nur ein Bett und ein Arzt. Dieses kann kostengünstiger in einer "Kurklinik" erfolgen. Das spart Kosten.
Eine Krankenkasse ist verpflichtet die Kosten für die gesamte Behandlung, die für das Gesund werden notwendig ist zu bezahlen. (Bei PKV im Rahmen des Vertrages.) Der von der PKV nicht getragene Anteil ist dann von der Beihilfe zu tragen. Für mich sieht es so aus, dass auch ohne zeitgerechte Zustimmung der Beihilfe, diese ihren Anteil zu zahlen hat, denn die PKV hält doch die Maßnahme für erforderlich. Ich denke, soweit sind wir uns hier auch einig.
Wir sind uns hier auch einig, dass dieser zweite Behandlungsteil nicht unendlich lange herausgezögert werden soll.

Ich hätte in diesem Fall die AHB ohne Bescheid angetreten und ggf. mit Hilfe des Anwalts die Beihilfe unter Druck gesetzt:
1. wegen Verzögerung, denn ich habe es so verstanden, dass Du alles Dir Mögliche getan und veranlasst hast, auch zeitig genug um zumindest einen Vorbescheid zu erhalten.
2. wegen möglicher Unterlassung. Beamte (so sehe ich die Beihilfe) haben unter Anderem auch Schaden von den Bürgern (damit meine ich Dich) fern zu halten.
3. Ich hätte auch mit einer möglichen Klage gedroht (auch noch im Nachhinein möglich)
Drohen darf man mit dem Gesetz, nicht mit der BILD Zeitung.
Den letzten Satz habe ich einmal fast wörtlich gesagt und hatte zwei Tage später das was ich wollte.

Jetzt warten wir den Rat Deines Anwalts ab. Ich denke, er wird ähnlich denken wie ich.
Sozialgerichte sind in der 1. Instanz Kostenfrei. Eventuell zahlt auch die öffentliche Hand den Anwalt - Stichwort Bedürftigkeit.

Alles Liebe und hoffentlich klappt alles so wie Du es wünschst.
Wolfgang


PS - bin ab morgen bis Freitag nicht online
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (04.06.2012 um 16:18 Uhr)
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  #5  
Alt 04.06.2012, 17:49
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Emile Emile ist offline
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Standard AW: Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Ihr Lieben,

ich war schon gestiefelt und gespornt um zum Anwaltstermin zu gehen, da kam der erlösende Anruf

Ich habe nun endlich die Genehmigung und habe es auch schon der Klinik vorab gefaxt.

Man, war das eine Steißgeburt, puhh.

Ich hatte beim Telefonat heute morgen schon mal das Wort "Rechtsbeistand" fallen gelassen, vielleicht hat es gewirkt.

Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung! Danke auch Dir, Wolfgang, für den langen Post.

So, nun muß ich packen gehen oder doch erst einkaufen, ich hab doch nix anzuziehn

Liebe Grüße
Emile (die in Süddeutschland ein mittleres Erdbeben, mit dem Fels, der ihr vom Herzen gefallen ist, verursacht hat)
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