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#1
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AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?
Zitat:
Selma M möchte ich in so fern Recht geben, dass die Beratungsqualität der Verbände abhängig ist von der Ausbildung und Erfahrung der zuständigen Mitarbeiter. Elisabethh. |
#2
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AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?
Hallo allerseits,
wir haben im Studium gelernt: "ein Drittel aller Bescheide ist fehlerhaft" und "rechne damit, daß Dein Bescheid einer dieses Drittels ist". Hier im Einzelfall ist alles gesagt- Widerspruch einlegen; VDK / SovD einbeziehen, vorher mit den Ärzten abklären .... Ein Tipp: manchmal gilt es Fristen zu wahren - dann bitte rechtzeitig Widerspruch einlegen und die Begründung notfalls zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt nachreichen (aber nicht "vergessen" ). Bitte begründet sauber und an Eurem Einzelfall orientiert und - bitte entschuldigt - verzichtet auf Argumente wie "alle anderen bekommen auch immer alles - nur ich nie" In diesem Sinne |
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