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AW: Wer stellt nach AHB die AU aus ?
Hallo Conny,
aus § 46 SGB V: § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld Der Anspruch auf Krankengeld entsteht 1. bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an, 2. im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt. Link: http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0504600 Dein Gedankengang ist also richtig, direkt am Endlassungstag zum Hausarzt und AU bestätigen lassen. So kommt es zu keinem "Ausfalltag" zwischen AHB und AU.
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