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#1
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AW: außergewöhnliche belastungen/härtefall
Hallo Ramibinyusuf,
die anzurechnenden Wegekosten zur Arbeitsstelle sind auf 4500km im Jahr begrenzt http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=4 ab Seite 32. Ob die Schwerbehinderung darauf einen Einfluß hat, kann ich mir nicht vorstellen. Frag doch bei dem für dich zuständigem Integrationsamt nach (das welches den Schwerbehinderten Ausweis ausgestellt hat). Gruß Jan |
#2
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AW: außergewöhnliche belastungen/härtefall
die kilometer sind für das finanzamt ein problem weil es für deren ansicht nicht möglich ist täglich 200 km einfach zu pendeln.(hin und zurück 400km)
mit einem motorrad das fast 300 fährt ist es frühjahr sommer aber wirklich kein thema.man wird halt nur gelegentlich etwas nass und kassiert den ein oder anderen strafzettel wenn mans arg übertreibt. aber ich kann mich benehmen.zustand nach chemo verlangt einfach etwas grips im kopf man hat ja nicht umsonst durchgehalten und gelitten. danke für die info,ich klage die nachteilsausgleiche jetzt ein.steuerberater ist da guter dinge. |
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