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  #1  
Alt 30.07.2012, 19:11
Mar1 Mar1 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

@Elisabethh
danke für die Info und für deine Wünsche.
Den Antrag auf Schwerbehinderung habe ich schon gemacht. Ich habe auch im Internet das mit den 50% gefunden.


Zitat:
Nach Entfernung eines malignen Brustdrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. GdB/MdE-Grad während dieser Zeit (einschl. Operationsfolgen und ggf. anderer Behandlungsfolgen, sofern diese für sich allein keinen GdB/MdE-Grad von wenigstens 50 bedingen)
bei Entfernung im Stadium T1-2 pN0 M0 50
bei Entfernung im Stadium T1-2 pN1 M0 60
Mein Tumor war Anfangs 2,5 cm und bei der letzten Untersuchung während der Chemo, 1,7. Welche/r Wert/Größe wird genommen?

Ansonsten müssten aber die 50% genommen werden. Es gab keinen Befall der Lympfknoten und keine Metastasen.

Vielen Dank
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  #2  
Alt 05.11.2012, 14:55
Mar1 Mar1 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Alles ist jetzt beendet.

Ich bin bis Ende 2012 Schwerbeschädigt mit 50%. Ob das verlängert wird, keine Ahnung, muss ich wohl abwarten.

Mein Antrag auf EU oder EM ist abgelehnt worden. Somit bekomme ich nun kein Geld. Mein Mann bekommt ab Januar Rente und dann müssen wir sehen, wie es finanziell weiter geht.

Den Schwerbeschädigten Antrag hat eine Frau von SoVD gemacht und der habe ich den abgelehnten EU-Bescheid auch gezeigt. Sie meint, da kann man nichts machen.
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  #3  
Alt 05.11.2012, 15:47
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Liebe Mar,

es tut mir leid, dass Dein Antrag auf Rente abgelehnt worden ist. Wie begründet die DRV ihre Entscheidung, ich denke, es lohnt sich auf alle Fälle Widerspruch dagegen einzulegen. Denn zur Zeit ist es so, dass viele Anträge erstmal abgelehnt werden. Mich verwundert, dass die Frau vom Sozialverband sagt, da kann man nichts machen. Eigentlich müßten die doch zu einem Widerspruch raten. Überlege es Dir bitte einmal, vielleicht gibt es im Widerspruchsverfahren doch eine Chance, auch wenn sie gering ist.

Zitat:
Ich bin bis Ende 2012 Schwerbeschädigt mit 50%. Ob das verlängert wird, keine Ahnung, muss ich wohl abwarten.
Der Ausweis bei einer Tumorerkrankung ist 5 Jahre gültig, also unbedingt Verlängerung beantragen.

Liebe Grüße an Dich,

Elisabethh.
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  #4  
Alt 05.11.2012, 20:29
monika100 monika100 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Hallo Mar,

du schreibst du hast in den letzten Jahren einen 400-Eu-Job ausgeübt, hast du denn in dieser Zeit selbst in die Rentenversicherung eingezahlt? Sonst hast du nämlich gar keinen Anspruch auf EU-Rente .

Wie haben die die Ablehnung denn begründet??? Hing es denn evtl. damit zusammen??

Bei mir hat es mit Widersprüchen und zig Gutachtern wegen meiner verschiedenen Erkrankungen 6 Jahre gedauert, bis ich Erfolg hatte.
Ich glaube, dass man heute meist in den Widerspruch gehen muss, so klappt das in der Regel nicht.

LG Monika

Geändert von monika100 (05.11.2012 um 20:32 Uhr)
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  #5  
Alt 12.11.2012, 17:09
Mar1 Mar1 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

@ monika100-Also ich habe nur ein Jahr 400 gearbeitet und davon wurde mind. ein halbes Jahr von der Firma eingezahlt. Da gab es kein Problem mit, wie mir versichert wurde.

@ Barbara-vP-Ablehnungsgründe: ...weil die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ich könne noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten. Und dafür gebe es genügend Jobs auf dem Arbeitsmarkt.... etc. Ha ha ha

Sozialleistungen oder Hartz 4 ist auch fraglich, da wir dann wohl umziehen müssten. Unsere Wohnung ist für 3 Personen ausgelegt. Das müssten wir dann wohl evtl mal durchrechnen lassen. Im Internet habe ich das schon mal mit so einem Internetrechner gemacht und da kam 0 raus.
Was meinst du mit Punkt 1 und 2? Grundsicherung? Ist das normale Rente mit Abzügen (pro Monat 3 Cent)? Und befristete Rente? Habe ich doch versucht, oder ist das was anderes?

@Elisabeth.1900- Auf dem Ausweis steht: bis 31.12.2012
Ja, Verlängerung kann ich beantragen - nur, was habe ich davon? Wenn ich keine Arbeit habe, stellen die mich vielleicht mit der Schwerbehinderung nicht ein. Öffentliche Verkehrsmittel nutze ich kaum noch. Das Fahrzeug ist auf meinen Mann angemeldet. Zum Parken kann ich den auch nicht nutzen. Hm
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  #6  
Alt 12.11.2012, 17:38
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

hi
es gibt drei arten der Sozialleistungen die alle den gleichen satz wie Hartz 4 haben

bist du berentet heißt es Grundsicherung kannst du arbeiten hast aber keine Arbeit heißt es Hartz 4 bekommst du keine Rente bist aber nicht vermittelbar(weil du katnk bist) bekommst du leistungen zur Sicherung des lebensunterhaltes.
Grundsicherung gibt es, wenn die Rente zu gering ausfällt
Letztlich ist das alles drei finanziell gesehen das gleiche nur eine andere Kostenstelle. Also ohne Rente keine Grundsicherung
Ich rate dir lege Widerspruch ein (am besten sofort und schreibe "Begründung folgt" dann hast du die Frist gewahrtb und kannst in Ruhe über die Gründe nachdenken.


Ich drück dir für den Widerspruch die Daumen
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #7  
Alt 13.11.2012, 13:20
Mar1 Mar1 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Danke,

aber was und wie soll oder kann ich das Begründen?
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  #8  
Alt 13.11.2012, 21:55
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Hallo Mar,

[/QUOTE]
@ Barbara-vP-Ablehnungsgründe: ...weil die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ich könne noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten. Und dafür gebe es genügend Jobs auf dem Arbeitsmarkt.... etc. Ha ha ha
[/QUOTE]


hier ist ein Link zur Rentenversicherung:

http://www.deutsche-rentenversicheru...lle_faelle.pdf

"Sie sind teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie wegen
Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit
außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des
allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden
täglich zu arbeiten. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
ist daher halb so hoch wie die Rente
wegen voller Erwerbsminderung."

Wenn Du keine volle Rente bekommst, bekommst Du ja aber evtl. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung?!?!?

Die Begründung für den Widerspruch ist, dass es Dir nicht gut genug geht, um zu arbeiten mit Angabe Deiner Defizite.

Schönen Abend und lieben Gruß

Billa
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  #9  
Alt 14.11.2012, 18:50
Mar1 Mar1 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Auszug aus deren Antwort:

Zitat:
Wir haben festgestellt, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf als "" mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Deshalb sind Sie nicht berufsunfähig und können auch keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten.
Und wie ich gerade festgestellt habe - ist meine Einspruchsfrist ist inzwischen auch schon abgelaufen.
Ich war auch richtig frustriert als das Schreiben gekommen ist. Und inzwischen bin ich nur noch wütend.

Aber Danke für eure Hilfeversuche.
Da bleibt mir wohl nur zu versuchen, ob ich irgendeinen Job bekomme.
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  #10  
Alt 05.11.2012, 15:50
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähig?

Hi
schade dass der Antrag abgelehnt worden ist. Mit welcher Begründung? Natürlich kannst du Widerspruch einlegen (Frist bedenken).
Ob es Sinn macht, kannst nur du beurteilen. Wie fit du dich fühlst.

Wenn dein Mann zu wenig verdient, könnt Ihr Sozialleistungen beantragen zusätzlich zur rente
1. unbefristete Rente: Grundsicherung
2. Nicht vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt/ befristete Rente: leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
3. Vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt: Harzt 4

1-3 sind von der Höhe alle gleich hoch
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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