Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Knochentumor

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.11.2012, 19:29
Benutzerbild von Jamila05
Jamila05 Jamila05 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Das freut mich ja schon mal sehr für dich....

Ich benutze mal deinen Thread für eine Frage an euch alle die ihr hier lest....
Meine Motte wurde von 100% "G" "B" "H" "RF" auf
60 %
und alle Buchstaben weg gekürzt...

Das "H" ist in Ordnung das "RF" ist ebenfalls in Ordnung das "G" finde ich ist nicht gerechtfertigt denn sie läuft weiterhin nicht wirklich gut und das "B" macht mir auch Schmerzen da ich noch immer überall mit hin muss....

In Widerspruch bin ich nun auch gegangen mal schauen was passiert!!!
Was sagt ihr?
Liebe Grüße in den Abend
Jazz
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.11.2012, 23:18
Benutzerbild von Nina1995
Nina1995 Nina1995 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2012
Ort: Willich - in der Nähe von Düsseldorf / Krefeld / Köln
Beiträge: 382
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Ich finde das B muss unbedingt bleiben. Sie braucht ja noch hilfe, und du musst ja fast überall mit ihr hin.
Rf und h kenne ich leider nicht.

Ag wäre eigentlich auch angemessen ( außergewöhnlich Gehbehindert) schließlich ist das was sie hat außergewöhnlich..

60% finde ich ein wenig übertrieben.. 80 wären angemessener.
Sie kann doch nicht 100%tig normal laufen oder?

Lg und viel glück,

nina
__________________

♥ In Gedanken bei meinem Papa,
♥ bei meiner Cousine,
♥ bei meinem Opa,
♥ bei meinem Bruder,
♥ bei unserem geliebten Kater,
♥ und bei vielen Kids von meiner Onkostation.


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.11.2012, 11:35
Benutzerbild von Jamila05
Jamila05 Jamila05 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo Nina
Nein sie kann eben nicht normal laufen das ist ja das Hauptproblem...
Sie humpelt wenn auch ohne Gehstützen...
H stand für Hilfebedürftig , was sie ja definitiv nicht mehr in diesem Rahmen ist wie sie es während der Chemos war....Begleitung hingegen braucht sie weiterhin aber wir schauen einfach mal was passiert...

Danke für deine Antwort und ja 80 % fänd ich derzeit noch auch sehr angemessen .....

Jazz
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.11.2012, 06:58
Benutzerbild von Nina1995
Nina1995 Nina1995 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2012
Ort: Willich - in der Nähe von Düsseldorf / Krefeld / Köln
Beiträge: 382
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo jazz

Ja dann sind die 80 % eigentlich mehr als berechtigt.
Ich druecke euch auf jeden Fall die Daumen dass ihr das durxhbekommt.
Fakt ist eben dass sie nicht richtig laufen kann.

Lg Nina
__________________

♥ In Gedanken bei meinem Papa,
♥ bei meiner Cousine,
♥ bei meinem Opa,
♥ bei meinem Bruder,
♥ bei unserem geliebten Kater,
♥ und bei vielen Kids von meiner Onkostation.


Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 16.11.2012, 16:59
Stuggi Stuggi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 279
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hi,

mir hat man nach der Chemo auch alles weggekürzt auf 30% und ohne Buchstaben.
Die 30% gelten für eine "astreine" Knieprothese ohne Probleme, erklärte man mir. Gut, dass mir 1/3 der Muskeln fehlten und die Nerven auch nicht alle so tun, wie sie sollten, hätte man auch ohne Amtsarzt feststellen können
Es scheint einfach Standardvorgehen zu sein, nach der Chemo und der offiziellen Heilung (öh ... glaub 2 Jahre nach Behandlungsbeginn) auf einen Papierwert runterzukürzen. In den Tabellen steht dann 30%.
Ist sicher erstmal weniger Arbeit, als ne Krankenakte zu lesen.
Aber natürlich keine/r, der Krebs hatte, hat nur die Prothese und nix weiter.

Hab dann Widerspruch eingelegt und mußte zur Amtsärztin. Die hat sich mein Gangbild angeschaut und man konnte sich auf 50% und G einigen.
Die hatten da so diverse Gründe für die Kürzung angegeben, u.a. dass man ja auf medizinische Weiterentwicklung hoffen könnte *lach* und man das jung ja besser verkraftet.
Ich sag mal als junger Mensch kommt man später besser damit klar, als wenn man´s alt kriegt, aber dafür ist die Jugend ziemlich eingeschränkt ... von wegen Fußball, Skifahren, Squash usw.

Ich kann nur jedem raten, dafür zu kämpfen. Krebs ist n Scheiß und das ist nur ne Kleinigkeit, die man dafür zurückbekommt (aber für 60 Euro im Jahr ÖPNV benutzen find ich schon sehr gut ).
Einfach Widerspruch einlegen, alle Probleme, die meistens und dauerhaft bestehen, darlegen und dabei auch vom Arzt helfen lassen.

Viel Glück!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 16.11.2012, 17:07
Benutzerbild von Nina1995
Nina1995 Nina1995 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2012
Ort: Willich - in der Nähe von Düsseldorf / Krefeld / Köln
Beiträge: 382
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Haloo stuggi

Gerade junge leiden extrem darunter vieles nie ausprobieren zu koennen. So geht es jedenfalls mir. Ich kann ja grade so an stuetzrn laufen.
Aber ich glaube das wird nie jemand nachvollziehen.. Die wissen es einfach nicht wie es so ist schlimm krank und eingeschraenkt zu sein.was meinst du mit diesem öpvn ? Ist das fuer bus und bahn ? Ich abbe das voellig kostenlos weil diese marke ja abgeschafft wurde. Zjmindest ist das bei meinen 80 % so..

Lg NIna
__________________

♥ In Gedanken bei meinem Papa,
♥ bei meiner Cousine,
♥ bei meinem Opa,
♥ bei meinem Bruder,
♥ bei unserem geliebten Kater,
♥ und bei vielen Kids von meiner Onkostation.



Geändert von gitti2002 (16.11.2012 um 17:11 Uhr) Grund: NB
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 16.11.2012, 18:38
Stuggi Stuggi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 279
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hi Nina,

bei 50% und G muss man 60 Euro bezahlen und ja: gemeint ist Bus und Bahn
Das mit "in der Jugend" meinte ich schon genauso wie Du. Wenn die anderen Skifahren waren, hab ich mich immer behindert gefühlt.
Is sogar heute noch so, obwohl ich total super find, was ich alles wieder machen kann.

Wollte nur mal die absurde Erklärung vom Versorgungsamts-Mitarbeiter niederschreiben

Grüße

Ach so: ÖPNV ist öffentlicher Personen-Nahverkehr.
Hat aber nix mit Männlein und Weiblein zu tun
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:52 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55