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#1
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AW: Ablehnung d. Behandlung durch das Krh.
Es ist echt eine Schande.
So darf man nicht mit Menschen umgehen. Krankenhaus = Wirtschaftlichkeit, wirtschaftlich Arbeiten - das steht inzwischen vor der eigentlichen Aufgabe: Menschen zu helfen....Von einer Freundin ist der Mann vor fast 3 Jahren an BSDK verstorben, es ging ganz schnell, im März Diagnose, im Mai verstorben. Er war praktisch die ganze Zeit im Krankenhaus. Es wurde zwar mal zwischendurch zu Hause versucht, hat nicht geklappt, also wurde er im Krankenhaus versorgt und durfte dort auch sterben. Seine Frau war dann die letzten 2 Tage dann eben die ganze Zeit dort. Aber scheinbar geht das so inzwischen wohl nicht mehr.... Kirsten |
#2
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AW: Ablehnung d. Behandlung durch das Krh.
Ziel ist es, den Menschen das Sterben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen, da gerade das Sterben im Krankenhaus von vielen als besonders unmenschlich angesehen wird. Ein Krankenhaus ist auch erst einmal der Ort für die Akutversorgung. Käme ein Hospiz in Frage? Dort ist man bestens auf diese Situation vorbereitet und kümmert sich auch um die Angehörigen.
@Nov06: Das sollte man wirklich differenzierter sehen. Wenn ein Krankenhaus keine Palliativstation hat, ist es wirklich nicht der richtige Ort. Versetze Dich doch auch in die Situation des Bettnachbarn. Das ist dann eine schreckliche Situation für alle. Ein Einzelzimmer ist halt auch nicht immer verfügbar.
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lg gilda |
#3
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AW: Ablehnung d. Behandlung durch das Krh.
Unglaublich!
Im Notfall MUSS man die Patientin aufnehmen. Das gebietet schon der hippokratische Eid, den jeder Arzt in D ablegt. Unglaublich, wirklich! |
#4
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AW: Ablehnung d. Behandlung durch das Krh.
Norma, wer spricht denn von Notfall? Wir wissen doch gar nicht, mit welchen Beschwerden zuletzt das Krankenhaus aufgesucht wurde. Palliativ spricht nicht für einen akuten Notfall ...
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lg gilda |
#5
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AW: Ablehnung d. Behandlung durch das Krh.
Hm...
im Eingangsbeitrag steht, man solle die Patientin nicht mehr ins Krankenhaus bringen, wenn sie Beschwerden hat. Wenn darunter kein Notfall zu verstehen ist... hm... LG Norma |
#6
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AW: Ablehnung d. Behandlung durch das Krh.
Hallo, ich denk ich les wohl nicht richtig! Keine Klinik kann sagen, dass ein Patient nicht mehr aufgenommen werden darf! Das geht selbst in der Psychiatrie nur unter ganz strengen Aufnahmebedingungen, aber selbst da wenn es ein Notfall ist, muss aufgenommen werden! Also einen Patienten, dem es schlecht geht, muss natürlich durch ärtzliche Versorgung geholfen werden. Und wenn es nur eine Therapiemassnahme zur Linderung von Beschwerden ist und der Patient dann nach kurzer Zeit wieder heim kann. Find ich von der Klinik ja als absolut untragbare Aussage, würde ich auch an die Krankenkasse melden. Das Krebserkrankungen keine Kopfschmerzen sind ist ja wohl eh klar. Mein Mann war die letzte Zeit nur noch stationär, klar müssen die Kliniken sparen, aber doch nicht so. Mein Mann war vor seinem Tod in einer onkologischen Fachklinik, als klar war, dass man nichts mehr machen kann, mussten die ihn ja auch behalten, obwohl er ja keinerlei Therapie mehr bekam. Das haben die auch gemacht, bis ein Platz im Hospiz frei wurde. Das würd ich so mal nicht hinnehmen! Liebe Grüsse-Sanna
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#7
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AW: Ablehnung d. Behandlung durch das Krh.
Hallo nochmal, bezahlen müsst Ihr bei Wiederaufnahme nichts, möglicherweise nur den Krankentransport anteilsmässig. Sanna
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