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#1
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AW: Finanzielle Einbußen bei stufenweiser beruflicher Wiedereingliederung
Das gestaltet sich alles etwas komplizierter, als es sich hier so verärgert anliest. (Und Achtung: Alle, die sich zuletzt vor September 2011 damit befasst haben, sind nicht auf dem Laufenden.)
Erstmal zu der Höhe der Zahlungen: Das ist in dieser Form eine Milchmädchenrechnung, da das Krankengeld ganz stark von individuellen Voraussetzungen abhängt. So wird das zum Beispiel nicht notwenigerweise vom Bruttoentgeld berechnet, sondern ggf. auch vom Nettoentgeld. Es darf nämlich vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen max. 90% des letzten Netto betragen. Zieht man hier in einem solchen Fall die (gesetzlichen) vom Arbeitnehmer zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge ab, so kommt man auf 69,875% vom Netto (und nicht auf 75%). Dann aber zu dem Verfahren: Man hat nicht notwendigerweise eine Wahlfreiheit. Bei Entlassung als arbeitsunfähig aus der AHB/Reha muss vom entlassenden Arzt ein standardisiertes Formular ("Checkliste G833", falls jemand danach googeln möchte) ausgefüllt werden, in dem er ggf. begründen muss, warum er keine stufenweise Wiedereingliederung für möglich hält oder warum er keine beantragt hat. Dieses Formular geht an die Rentenversicherung und die Krankenkasse. Die Krankenkasse wiederum hat ihrerseits die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen darauf zu drängen, das Verfahren doch noch einzuleiten (mit allen Konsequenzen wie medizinischem Dienstes etc.). Und es sei nicht verschwiegen, dass bereits etliche Gerichtsverfahren laufen, bislang aber Entscheidungen nur in ganz speziellen Einzelfällen gefallen sind. Das ganze Verfahren war zunächst ein befristeter Versuch vom 1. September 2011 und bis zum 30. Juni 2013, der aber nun unbefristet fortgesetzt wird. (Falls sich jemand durch das Rechtliche wühlen möchte.) |
#2
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AW: Finanzielle Einbußen bei stufenweiser beruflicher Wiedereingliederung
Hallo,
ich würde der Vollständigkeithalber noch gerne ergänzen dass es anscheinend auch bei der privaten Berufunfähigkeitsversicherung Unterschiede gibt. Meine BU zahlt wenn ich zu mindestens 50% berufsunfähig bin. Meine Wiedereingliederung lief nur 4 Wochen, die ersten 2 Wochen war meine Arbeitszeit 3 Std/Tag (und damit weniger als 50% der Vollzeit), die zweiten 2 Wochen war meine Arbeitszeit 5 Std/Tag (und damit größer als 50% der Vollzeit). Meine BU war informiert (habe wöchentlich darauf hingewiesen ) Sie hat mir aber für die kompletten 4 Wochen die Rente gezahlt Grüße Sandra |
#3
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AW: Finanzielle Einbußen bei stufenweiser beruflicher Wiedereingliederung
@The Witch
bezüglich des Krankengelds kann ich natürlich nur von meinem Fall ausgehen - und da bin ich bei rund 75% des letzten Nettos. Und mein Hinweis ist ja, dass man sich vorher informieren soll ob der andere Weg, die Wiedereingliederung über die KK zu machen, auch geht. @Sandra43, ich habe heute einen freundlichen Brief an die BU-Versicherung geschrieben und die Situation geschildert, dass ich obwohl ich wieder arbeite finanziell sogar noch unter dem Krankengeld liege. Vielleicht zeigt sich die Versicherung doch noch kulant.
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Liebe Grüße von Don(na) Q. |
#4
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AW: Finanzielle Einbußen bei stufenweiser beruflicher Wiedereingliederung
Hallo Don (na),
Daumen sind gedrückt. Kommt wahrscheinlich auf's kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen an. Rechtlich gesehen ist man während der Eingliederung (wenn ich jetzt nicht total daneben liege) ja noch arbeitsunfähig (so habe ich das zumindest verstanden.... Was mir aber noch einfällt, weil mir die Steuererklärung mit dem Krankegeld, BU-Rente, außergewöhnliche Belastungen etc. zu koscher war habe ich mir diesesmal für die Steuer 2012 einen Steuerberater gegönnt. Dieser meinte dass meine private BU-Rente komplett steuerfrei wäre, weil sie insgesamt befristet war bzw. für weniger als 2 Jahre gezahlt wurde. Ich weiß noch nicht ob das FA das anerkennt, da der StB erst mal Verlängerung beantragt hat und die Steuererklärung noch nicht beim FA ist. Ich war in der Kanzlei eigentlich bei einer StBeraterin, die ich flüchtig kannte und ihr Chef hat über meine Steuererklärung drübergeschaut und dann gemeint, dass das so funktionieren würde. Wie gesagt, weiß nicht ob es klappt -wenn Du Deine Steuererklärung noch nicht gemacht hast kannst Du ja mal nachforschen... Mehr weiß ichleider nicht dazu, auch nicht wo das stehen soll aber vielleicht weiß es ja jemand anderes hier im KK? Grüße Sandra Geändert von Sandra43 (04.07.2013 um 17:32 Uhr) Grund: Fehlenden Satzteil ergänzt |
#5
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AW: Finanzielle Einbußen bei stufenweiser beruflicher Wiedereingliederung
Zitat:
Arbeitsunfähig - ja, aber nicht berufsunfähig. Bei Arbeitsunfähigkeit zahlen die wenigsten BU-Versicherungen. Die Frage, ob und wann Arbeitsunfähigkeit mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ist, beschäftigt ebenfalls Gerichte. Das Kleingedruckte ist also immens wichtig. |
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