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#1
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AW: Krankengeld - und dann?
Guten Morgen Katie,
da ich das ganze jetzt gerade durch mache kann ich Dir ein paar Informationen zu deinen Thema geben. Die Krankenkasse kann frühestens nach sechs Monaten Krankengeldbezug auffordern einen Rehaantrag mit einer Frist von zehn Wochen zu stellen. Diese Frist sollte man natürlich voll ausschöpfen. Gehen die 78 Wochen Krankengeld dem Ende zu und es droht die Aussteuerung durch die Krankenkasse,geht man zur Arbeitsagentur und beantragt ALG1 SGB 145 (Nahtlosigkeitsregelung).Dieses wird zwölf Monate gezahlt und man wird aufgefordert innerhalb von vier Wochen einen Rehaantrag zu stellen. Dieses kann man auch über die Arbeitsagentur machen lassen. Wird dieser Antrag von der Rentenversicherung abgelehnt wie bei mir auch aufgrund meiner fortgeschrittenen Erkrankung,wird dieser Antrag als Rentenantrag umgedeutet. Dieses ALG1 SGB 145 wird so lange gezahlt bis rechtskräftig über den Rentenantrag entschieden worden ist,maximum zwölf Monate. Alles Gute axellino |
#2
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AW: Krankengeld - und dann?
Hallo Allexino,
ja, so wie du es sagst ist bis jetzt auch mein Stand der Dinge. Diese Beratungsstelle ist eigentlich für die Steuern gewesen. Keine Ahnung, was die Frau da erzählt hat... naja, ist ja auch nicht so schlimm. Dann hat man sich wenigstens nochmal einen Tag lang aufgeregt. Ich glaube, dass unsere Anwältin mal irgendwann die Höhe der möglichen Erwebsminderungsrente berechnet hat und die lag so um die 600€. Aber vielleicht bringe ich auch irgendwas durcheinander. Aber naja, dann warten wir jetzt erst mal ab, ob der Brief mit der Aufforderung zum Rehaantrag kommt. Bis jetzt sind ja erst 5 Monate um. Dann haben wir ja noch ein bisschen Zeit. Vielen Dank für die Antworten =) Viele Grüße |
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