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#1
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AW: Behindertenausweis
Meinen jetzt auf 50% unbefristet ausgestellten Ausweis, habe ich in Bayern auch schon im Scheckkartenformat erhalten. Der ist ja doch sehr viel handlicher.
Es ist wirklich nicht zu verstehen, das manche Dinge nicht bundesweit einheitlich durchgeführt werden können. Aber ich sage mir immer - wir müssen ja nicht alles verstehen. Euch allen ein schönen schönen Sonntag. Katzenmama6
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Optimismus ist die Fähigkeit, den blauen Himmel hinter düsteren Wolken zu ahnen. (Madeleine Robinson) |
#2
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AW: Behindertenausweis
Hallo Dreibein,
wenn Du den Ausweis z.B. am 1. 10. beantragt hast, gilt er auch erst ab 1.10. und Dir steht der Freibetrag meines Wissens auch nur für diese drei Monate zu und nicht der volle Jahresbetrag. Bei mir ist der Antrag nun schon 13 Jahre her, aber den vollen Satz für 2000 hab ich glaube ich nicht angerechnet bekommen. Aber das weiß das FA, die helfen in solchen Fällen gerne. Aber für die wenigen anderen Vergünstigungen kann es schon wichtig sein, an welchem Tag der Antrag gestellt wurde. Schönen Gruß Wolfgang Hallo Katzenmama, mir hat der Beamte in Potsdam erzählt, dass noch nicht alle Behörden den "Scheckkartendrucker" für diese Ausweise gekauft haben und das deshalb manche Bundesländer das erst später ausgeben. (Er fand Papier aber aus Umwetschutzgründen besser - denn bei Änderung geht der Alte in den Papierkorb und nicht in die Verbrennung.) Auch Dir einen lieben Gruß Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de Geändert von wolfgang46 (20.07.2013 um 23:44 Uhr) Grund: 2. Hälfte nachgetragen |
#3
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AW: Behindertenausweis
Dreibein hat recht:
Der Behindertenausweis ist immer ein Ganzjahresausweis. Ein Ausweis gilt bei der Erstausstellung für die Steuer des gesamten Jahres. Bei einer Rückstufung gilt bis zum Jahresende, für die Steuer, immer der höhere GdB. Soweit meine allerneuste Information. Boebi Geändert von boebi (20.07.2013 um 23:49 Uhr) |
#4
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AW: Behindertenausweis
... @wolfgang: "ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" ... deshalb hatte ich auch die entsprechende Fundstelle angegeben. ..
Und klar, bei weiteren Nachteilsausgleichen (Vergünstigungen gibt es für uns Menschen mit Behinderungen nicht) spielt es schon eine Rolle, ab wann der Ausweis gilt. I.d.R. sollte der Ausweis also so früh wie möglich beantragt werden, da hast Du ganz sicher Recht. @alle und nur so nebenbei: manche denken jetzt: Korinthenkacker, wo ist der Unterschied zwischen Vergünstigung und Nachteilsausgleich, wo der Unterschied zwischen "zu 100% behindert" und "Ein Grad der Behinderung von 100" .... der Unterschied liegt in den Begriffen selbst, vermindert Wertungen, soll verdeutlichen, daß es eben kein Vorteil ist, eine Behinderung zu haben.... und wenn man sich über rechtliche Sachverhalte austauscht, dann sollten schon auch die entsprechenden Begrifflichkeiten genutzt werden Geändert von dreibein (21.07.2013 um 11:27 Uhr) Grund: Fipptehler |
#5
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AW: Behindertenausweis
Hallo ich möchte nicht extra einen neuen Beitrag bzw. Strang erstellen, sondern gleich hier reinschreiben.
2011 bin ich an Krebs erkrankt (Hodenkrebs), habe zwei Chemotherapien bekommen und danach ging es mir richtig schlecht. Während der Zeit habe ich einen Antrag auf einen Behindertenausweis gestellt, dieser kam dann auch ein paar Wochen später. 50 % befristet auf 3 Jahre. Nun schrieb mich die ausstellende Behörde an wie es mir nun so geht. Habe ihnen meinen Stand geschildert. Jetzt kam das Antwortschreiben. Sie werfen mir vor, dass nach 2 Jahren meine Krankheit auskuriert ist und ich als gesund gelte. Sie wollen meinen Behindertenausweis nicht weiter verlängern, obwohl mir es doch eigentlich zusteht? Ich gehe doch auch zur Nachsorge und zu den CTs und habe keine Lust meinen Urlaub dafür zu opfern. Gibt es da irgendein Gesetz auf das man sich berufen kann? Darf so eine Behörde (Landratsamt) einfach so Berichte von Ärzten bekommen? Danke für Eure Antworten
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#6
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AW: Behindertenausweis
Lieber Bilskirnir,
es ist jetzt wichtig, gegen den Bescheid des Landratsamtes Widerspruch einzulegen,dies muss innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Briefes geschehen. Um einen Nachweis zu haben, ist es ratsam das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Du kannst auch erstmal ein kurzes Schreiben selbst aufsetzen und Dir für die Begründung des Widerspruchs professionelle Hilfe holen z.B. beim Sozialverband Deutschlands oder dem VDK oder beim Fachanwalt für Sozialrecht. Bitte sprich mit Deinen Ärzten darüber, dass es Probleme mit dem Schwerbehindertenausweis gibt, denn das Landratsamt setzt sich mit den behandelnden Praxen in Verbindung und bittet um Befundberichte. Zitat:
Diese Erklärung gilt allerdings nicht für einen unbegrenzten Zeitraum. Außerdem hast Du die Möglichkeit dieses Auskunftsersuchen einzuschränken, wenn z.B. bei einem Psychiater oder Psychologen besonders vertrauliche Angelegenheiten besprochen werden. Alles Gute für Dich, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (27.08.2013 um 18:01 Uhr) Grund: Fehler entfernt(Zeitdauer der Heilungsbewährung) |
#7
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AW: Behindertenausweis
Hallo Danke, ja habe erst mal einen Brief aufgesetzt, wollte heute mal bei der Krebshilfe anrufen, aber die hatten schon um 5 zu
Da rufe ich morgen mal dort an was du meinst. Das LRA hat die Befunde von Januar 2013 geholt. Und da stand sowas drin das keine Verschlimmerung oder Nachweise auf Metastasen aufgetreten sind. Und jetzt denkt das LRA jetzt ist alles gut. Bis Mitte September habe ich ja noch Zeit. Danke schon einmal
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Stand Up and Fight, Stand Up and Look Into The Light, Pushing the clouds away... Stand Up and Fight, Stand Up and See The Sky Turn Bright, Fight for a better day... Geändert von Bilskirnir (26.08.2013 um 18:37 Uhr) |
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