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  #1  
Alt 24.01.2014, 19:23
Landpomeranze Landpomeranze ist offline
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Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

Ich hatte auch ambulante Chemo und von AHB hat mir niemand was erzählt, aber sicher, weil ich gesagt habe, ich will nicht in die Reha.
Dann habe ich mich aber doch entschieden und dann war es für eine AHB zu spät und ich bin halt in die Reha gefahren

Und ich bin froh, es gemacht zu haben, es war einfach klasse. Nette Leute kennengelernt, Sport ohne Ende gemacht wegen Muskelaufbau, das war toll. Und auch das Gedächtnis/Konzentrationstraining hat sehr geholfen, bei der Arbeit jetzt klappt alles wieder

Und mein Tipp bleibt: Klinik Bellevue, Bad Soden-Salmünster

Alles Gute für dich und viele Grüße
Birgit
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  #2  
Alt 27.01.2014, 19:44
urmel90 urmel90 ist offline
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Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

Ich hatte nach ambulanter Chemo ebenfalls Bestrahlungen. Bei mir hieß es, spätestens 5 Wochen nach der letzten Bestrahlung muss die AHB angetreten werden. Vorteil AHB: nach 1 Jahr kannst du eine Festigungs-Reha machen. Die Radiologie hat den Antrag gestellt. Von dort hatte ich auch eine Liste der möglichen Kliniken. Man soll ortsnah (Umkreis max 250 km vom Wohnort) eine Klinik aussuchen, soweit es mit den Diagnosen passt.
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  #3  
Alt 13.03.2014, 00:14
Benutzerbild von örangyal
örangyal örangyal ist offline
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Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

Liebe Hexe / The Witch !

Zitat:
Erstens ist eine Anschlussheilbehandlung eben keine Reha, auch nicht "so was Ähnliches". Sie muss zwingend innerhalb der ersten 14 Tage (und nicht innerhalb von "etwa" vier Wochen) nach Abschluss der Behandlung, hier der letzten Bestrahlung, angetreten werden. Es gelten zum Beispiel auch andere Zuzahlungsregeln: Bei einer AHB müssen maximal für 14 Tage je 10 Euro pro Tag zugezahlt werden, bei einer Reha für 42 Tage.
Ich habe 2013 gegenüber der Beihilfestelle wie gegenüber der Debeka ( PKV ) auch nach mehr als 2 Wochen eine AHB bewilligt erhalten.

Bei mir speziell gab es nach einer Lungenkrebs - OP ( leitlinienumstrittenes Stadium IB - eine Chemo kann, muss aber nicht ) eine Entscheidungsphase bzgl. Erfordernis einer Chemo. Dummerweise musste ich selbst die Entscheidung treffen. Ich habe mich dann wegen der geringen % Verbesserungen in Anbetracht der NW einer Chemo mit Nein entschieden.
Ärzte der OP - Klinik haben dann diesen Umstand der Entscheidungsfindung gut begründet, eine AHB wurde dann doch anerkannt und finanziert.

Aktuell möchte ich eine Reha nach der AHB ( 26.06.13 - 23.07.13 ) durchführen und ich zitiere nochmal The Witch
Zitat:
Hat man eine AHB gemacht, hat man in einem Zweijahreszeitraum im Regelfall nochmal Anspruch auf eine Reha, bei einer Reha gleich am Anfang ohne AHB nicht mehr.
Diese Reha würde ich gern in Ahlbeck / Usedom durchführen, wo ich auch die AHB machte.
Das könnte ich allein für mich angehen und beantragen.

Doch ich möchte so gern diese Reha zeitgleich mit einer Frau antreten, welche ich 2013 in Ahlbeck kennenlernte und die gerade nach einem neuen Krebsgeschehen erst mal Chemo und Bestrahlung bekommt.

Meine Frage : Muss man eine Reha nach AHB zwingend innerhalb eines Folgejahres antreten oder kann eine Reha auch nach einem Jahr ( nach AHB ) erfolgen ???

Liebe Grüsse Renate aus dem LK - Bereich
__________________
Nicht kleinzelliges Adenokarzinom, ED : 30.03.2013(anlässlich Thoraxprellung ) Rauchstopp seit 14.04.2013
OP : 02.05.2013 Lobektomie li oberer Lungenlappen mit Staging IB / pT2 ( 42mm ) pN0 ( 0/24), cM0, L0, V0, G2, R0, 2013 AHB + 2014 Reha in Ahlbeck
Aug. 2013 - Aug. 2018 Blut, Sono, CT, Röntgen, Lufu, bislang alles unauffällig
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  #4  
Alt 13.03.2014, 19:00
The Witch The Witch ist offline
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Beiträge: 1.488
Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

Liebe Renate,

das, was ich oben geschrieben habe, gilt für gesetzlich Versichterte. Wie das bei beihilfeberechtigten Personen - und insbesondere in Berlin - aussieht, weiß ich nicht. Weder in der Bundesbeihilfeverordnung samt Verwaltungsvorschriften noch in der Berliner Beihilfeverordnung taucht ein Begriff wie "onkologische Rehabilitation" oder "Rehabilitation nach Geschwulsterkrankungen" auf, der Grundlage der entsprechenden Sonderbehandlung in der Rentenversicherung ist. Ich habe auch keinen Verweis auf den entsprechenden versicherungsrechtlichen Paragraphen - §31 SGB VI und dessen Ausgestaltung durch die Vorschriften der Rentenversicherung - im Beihilfedickicht gefunden. Für gesetzlich Versicherte gilt aber auf jeden Fall strikt die Einjahresfrist - habe ich leider selbst so erfahren müssen. Du solltest dich also am besten mit deinem Dienstherrn bzw. Beihilfeträger in Verbindung setzen.
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  #5  
Alt 13.03.2014, 23:43
Benutzerbild von örangyal
örangyal örangyal ist offline
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Standard AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?

Liebe Hexe !

Vielen Dank für Deine prompte Rückmeldung - somit gehe ich davon aus, dass die 1 - Jahresregelung auch für mich als Beamtin wirksam ist.
Solche Angelegenheiten gelten dann auch meistens im Beihilferecht, denn negative Enwicklungen im Angestelltenbereich werden sofort übernommen, positive Entwicklungen, bspw. Wegfall der Praxisgebühr sehr verzögert.
Also muss ich mich wohl sputen bzgl. ärztlicher Befürwortung, Beantragung und Buchung in Ahlbeck, um den Zeitrahmen einzuhalten.
Und wie schade, denn mit einem gemeinsamen Aufenthalt mit der im letzten Jahr neugewonnenen Freundin wird es wegen der dämlichen Regelungen wohl nicht klappen.

Gruss Renate
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ahb, reha, wiedereingliederung


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