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  #1  
Alt 03.02.2014, 22:53
boebi boebi ist offline
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Beiträge: 928
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo Wangi,

gehe in den Widerspruch. Ich suche Dir morgen ein paar Erläuterungen heraus.

Ob sich das alles lohnt (Zumutbare Belastung 5%) ist noch eine andere Sache.
Bis morgen
Liebe Grüße
Boebi
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  #2  
Alt 04.02.2014, 00:08
Wangi Wangi ist offline
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Beiträge: 1.389
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Dankeschön

Herzliche Grüße
Wangi
__________________
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  #3  
Alt 04.02.2014, 08:30
boebi boebi ist offline
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Registriert seit: 13.07.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 928
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Guten Morgen Wangi,

hier sind erstmal ein paar Erläuterungen. Bei mir sind die Kosten immer ohne Probleme durchgegangen. Das war auch schon so als ich noch kein aG/G hatte, sondern nur den bekannten "normalen Krebs".

Behinderungsbedingte Privatfahrten
Das sind durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten zu Behörden, Ämtern sowie Einkaufsfahrten. Diese Fahrten sind abziehbar ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mindestens 70 mit Merkzeichen »G«.

Reine Privatfahrten
Berücksichtigt werden die Fahrten mit der Reisekostenpauschale (Fahrzeuge). Ein Ansatz der höheren nachgewiesenen Kosten ist nicht möglich. Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Taxi können Sie in nachgewiesener Höhe geltend machen. Allerdings kürzt das Finanzamt dann Fahrten mit der Reisekostenpauschale um die bereits »verbrauchten« Kilometer

Krankheitsbedingte Fahrten werden bei jedem Finanzamt anders gehandhabt!
Dazu zählen zum Beispiel Fahrten aus medizinischem oder therapeutischem Anlass zu Ärzten, zur Massage, zur Krankengymnastik, zur Apotheke, zum Sanitätshaus.
Strittig ist, inwieweit diese Fahrten zusätzlich zu den »behinderungsbedingten« Fahrten absetzbar sind. Problematisch ist die Unterscheidung des pauschalen Ansatzes und der tatsächlich gefahrenen Kilometer für die verschiedenen Bereiche.
Krankheitsbedingte Fahrtkosten werden unter »Außergewöhnliche Belastungen/Fahrtkosten« erfasst. Die Fahrten sind einzeln nachzuweisen (z.B. Exeltabelle).
Hilfe gibt hier ein Urteil des BHF
Diese Fahrten nicht - wie viele Finanzämter meinen - mit der genannten Pauschale abgegolten (BFH 21.2.2008, III R 105/06, BFH/NV 2008 S. 1141).


Ich versuche noch mehr aus den letzten Erklärungen zu finden.

Dir einen schönen sonnigen Tag.
Liebe Grüße
Boebi
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  #4  
Alt 05.02.2014, 19:51
Wangi Wangi ist offline
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Beiträge: 1.389
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo Boebi,

Danke erst mal, falls du noch etwas findest wäre es schön.


Liebe Grüße

Wangi
__________________

Geändert von Wangi (05.02.2014 um 20:05 Uhr)
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  #5  
Alt 06.02.2014, 00:04
Susanne13 Susanne13 ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 350
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo ihr Lieben,

Habe am Wochenende vor die Einkommenssteuer auszufüllen, bin seit Anfang April 100% Schwerbehindert mit B, G und RF unbefristet.

Kann ich meine stationären und ambulanten Kosten ( Zuzahlung ), Medikamentenzuzahlung, Porto usw. Auch steuerlich absetzen und wenn ja, wo bzw unter was ist einzutragen??

Kann ich sonst noch etwas absetzen???

LG Susanne
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  #6  
Alt 06.02.2014, 21:24
Terri Terri ist offline
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Registriert seit: 01.07.2011
Ort: Raum Osnabrück
Beiträge: 110
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo,

ich würde auch gern eine Frage stellen: Nach Mamma-CA 07/2011 habe ich einen GdB von 60 erhalten. 11/2013 habe ich durch Zufall erfahren, dass die Einstufung zu niedrig war, ich habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt und rückwirkende Änderung beantragt. Und heute habe ich tatsächlich die Neufeststellung auf GdB 90 gültig ab 2011 erhalten.

In meinen Steuererklärungen für 2011 und 2012 habe ich natürlich nur einen GdB von 60 angegeben. Kann ich das jetzt noch nachträglich für die beiden Jahre geltend machen? Und falls ja, wie mache ich das?

Bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar.

liebe Grüße
terri
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  #7  
Alt 06.02.2014, 23:00
boebi boebi ist offline
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Registriert seit: 13.07.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 928
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo Terri,

ich bin kein Steuerberater, aber wenn das Versorgungsamt den GdB rückwirkend erhöht hat stehen Dir für die Jahre der Änderung die erhöhten Freibeträge zu.

Stelle einen formlosen Antrag auf Änderung der Bescheide und füge eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis bei. Das Finanzamt muss die Bescheide nachträglich ändern, auch wenn diese schon bestandskräftig geworden sind.

Liebe Grüße
Boebi
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