|
#1
|
||||
|
||||
AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?
Liebe Hexe / The Witch !
Zitat:
Bei mir speziell gab es nach einer Lungenkrebs - OP ( leitlinienumstrittenes Stadium IB - eine Chemo kann, muss aber nicht ) eine Entscheidungsphase bzgl. Erfordernis einer Chemo. Dummerweise musste ich selbst die Entscheidung treffen. Ich habe mich dann wegen der geringen % Verbesserungen in Anbetracht der NW einer Chemo mit Nein entschieden. Ärzte der OP - Klinik haben dann diesen Umstand der Entscheidungsfindung gut begründet, eine AHB wurde dann doch anerkannt und finanziert. Aktuell möchte ich eine Reha nach der AHB ( 26.06.13 - 23.07.13 ) durchführen und ich zitiere nochmal The Witch Zitat:
Das könnte ich allein für mich angehen und beantragen. Doch ich möchte so gern diese Reha zeitgleich mit einer Frau antreten, welche ich 2013 in Ahlbeck kennenlernte und die gerade nach einem neuen Krebsgeschehen erst mal Chemo und Bestrahlung bekommt. Meine Frage : Muss man eine Reha nach AHB zwingend innerhalb eines Folgejahres antreten oder kann eine Reha auch nach einem Jahr ( nach AHB ) erfolgen ??? Liebe Grüsse Renate aus dem LK - Bereich
__________________
Nicht kleinzelliges Adenokarzinom, ED : 30.03.2013(anlässlich Thoraxprellung ) Rauchstopp seit 14.04.2013 OP : 02.05.2013 Lobektomie li oberer Lungenlappen mit Staging IB / pT2 ( 42mm ) pN0 ( 0/24), cM0, L0, V0, G2, R0, 2013 AHB + 2014 Reha in Ahlbeck Aug. 2013 - Aug. 2018 Blut, Sono, CT, Röntgen, Lufu, bislang alles unauffällig |
#2
|
|||
|
|||
AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?
Liebe Renate,
das, was ich oben geschrieben habe, gilt für gesetzlich Versichterte. Wie das bei beihilfeberechtigten Personen - und insbesondere in Berlin - aussieht, weiß ich nicht. Weder in der Bundesbeihilfeverordnung samt Verwaltungsvorschriften noch in der Berliner Beihilfeverordnung taucht ein Begriff wie "onkologische Rehabilitation" oder "Rehabilitation nach Geschwulsterkrankungen" auf, der Grundlage der entsprechenden Sonderbehandlung in der Rentenversicherung ist. Ich habe auch keinen Verweis auf den entsprechenden versicherungsrechtlichen Paragraphen - §31 SGB VI und dessen Ausgestaltung durch die Vorschriften der Rentenversicherung - im Beihilfedickicht gefunden. Für gesetzlich Versicherte gilt aber auf jeden Fall strikt die Einjahresfrist - habe ich leider selbst so erfahren müssen. Du solltest dich also am besten mit deinem Dienstherrn bzw. Beihilfeträger in Verbindung setzen. |
#3
|
||||
|
||||
AW: Das Ende ist in Sicht: Reha oder AHB?
Liebe Hexe !
Vielen Dank für Deine prompte Rückmeldung - somit gehe ich davon aus, dass die 1 - Jahresregelung auch für mich als Beamtin wirksam ist. Solche Angelegenheiten gelten dann auch meistens im Beihilferecht, denn negative Enwicklungen im Angestelltenbereich werden sofort übernommen, positive Entwicklungen, bspw. Wegfall der Praxisgebühr sehr verzögert. Also muss ich mich wohl sputen bzgl. ärztlicher Befürwortung, Beantragung und Buchung in Ahlbeck, um den Zeitrahmen einzuhalten. Und wie schade, denn mit einem gemeinsamen Aufenthalt mit der im letzten Jahr neugewonnenen Freundin wird es wegen der dämlichen Regelungen wohl nicht klappen. Gruss Renate
__________________
Nicht kleinzelliges Adenokarzinom, ED : 30.03.2013(anlässlich Thoraxprellung ) Rauchstopp seit 14.04.2013 OP : 02.05.2013 Lobektomie li oberer Lungenlappen mit Staging IB / pT2 ( 42mm ) pN0 ( 0/24), cM0, L0, V0, G2, R0, 2013 AHB + 2014 Reha in Ahlbeck Aug. 2013 - Aug. 2018 Blut, Sono, CT, Röntgen, Lufu, bislang alles unauffällig |
Lesezeichen |
Stichworte |
ahb, reha, wiedereingliederung |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|