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#1
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AW: Beerdigungskosten - Bestattungsgebühr
Hallo,
ein Bestatter berechnet z. B. den Sarg, die Auskleidung desselben, Trauerkleidung des Verstorbenen, den Trauer-Redner usw. usf. Auf einem städtischen Friedhof fallen zusätzlich Gebühren für die Grabstätte, die Grab-Aushebung. evtl. noch für die Nutzung von Trauerhalle und/oder Aufbahrungsraum an. Diese Kosten werden den Angehörigen in der Regel direkt, nicht über das Bestattungsunternehmen, berechnet. Klarheit bringt letztlich noch einmal ein Blick in die Rechnung des Bestatters über die dort abgerechneten Leistungen. Geändert von Cecil (31.05.2014 um 21:19 Uhr) Grund: vertippt |
#2
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AW: Beerdigungskosten - Bestattungsgebühr
Danke für Eure Nachrichten, das hat mir sehr geholfen.
Ich denke, ich kann die Rechnung 1:1 an das Beerdigungsinstitut weitergeben. Die haben mir nämlich in der Tat die Friedhofsgebühren usw. abgerechnet. Mensch, DAS war ein Schreck - tolle, schnelle Hilfe... Dank Dir Cecile, Danke Julia :-) |
#3
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AW: Beerdigungskosten - Bestattungsgebühr
Ich würde mir auf jeden Fall Kopien machen und auch die Stadt informieren, dass du die Kosten schon beim Bestatter bezahlt hast, und zwar in schriftlicher Form.
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#4
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AW: Beerdigungskosten - Bestattungsgebühr
Danke, liebe Brigitte, das werde ich morgen gleich machen.
Gut, dass es dieses Forum gibt und noch schöner, "gesehen zu werden" mit seinen großen und kleinen Sorgen. Einen schönen Rest-Sonntag wünsche ich Dir. Liebe Grüße Petra |
#5
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AW: Beerdigungskosten - Bestattungsgebühr
Nochmals herzlichen Dank für Eure rasche (gedankliche) Unterstützung.
Es hat sich alles geklärt - man zahlt tatsächlich nur an das Bestattungsunternehmen. Die weiteren Kosten hätte das Bestattungsunternehmen an die Stadt überweisen müssen. Liebe Gedanken und Grüße an Euch und an alle, die um ihre Lieben bangen. |
#6
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AW: Beerdigungskosten - Bestattungsgebühr
Hallihallo,
gut, dass es sich geklärt hat. Bei uns stand die Friedhofsgebühr mit in den Bestattungskosten. Aber nun bin ich vorgewarnt, wenns denn soweit ist, muss ich keinen Schreck kriegen, wenn vom Friedhof nochmal irgendwas kommt. Aber das war ein erstaunlich günstiger Posten. Also wir haben ja schon ein Grab von meiner Oma, das haben wir seit 2002 also 12 Jahre. Und die Verlängerung um wieder 20 Jahre kostet 600 nochwas......also da war ich sogar erstaunt, hätte gedacht, die wollen da mehr Geld. Frage mich aber wer dafür aufkommt, wenns hart auf hart kommt. Ich geh mal davon aus, dass Euer Bestattungsunternehmen seriös ist und das nur untergegangen ist, was auch nicht sein sollte. Aber es gibt bestimmt schwarze Schafe die prellen dann den Friedhof um die Gebühr. Wer steht da in der Pflicht, wir als "Kunden" oder das Bestattungsunternehmen? Wir haben uns aus dem Grund ein etwas teureres, renommiertes Unternehmen ausgesucht. Man hört einfach so viel. Trotz aller Trauer und Stress Alles Gute schnaddi Geändert von schnaddi (11.06.2014 um 06:43 Uhr) |
#7
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AW: Beerdigungskosten - Bestattungsgebühr
Zitat:
Das Friedhofsamt ist eine Behörde (Stadtverwaltung) und die halten sich gemäß ihren gesetzlichen Vorgaben an den bestattungspflichtigen Angehörigen. Wenn man die Kosten bereits an das Beerdigungsinstitut überwiesen hat, dann ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit. Wenn es Hart auf Hart kommt, dann muss man nochmal an das Friedhofsamt überweisen und sich das Geld vom Beerdigungsinstitut wiederholen. Ich denke aber mal, sowas kommt gar nicht oder wenn, dann nur sehr selten vor, vielleicht aus Versehen. Kein Beerdigungsinstitut wird doch so abgebrüht sein, dass sich trauernde Angehörige auch noch mit so einem Ärger rumschlagen müssen. |
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