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#1
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AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
Eine evtl. vorhandene Erwerbsminderung darf nur durch die Rentenversicherung festgestellt werden und diese Entscheidung ist für alle Leistungsträger bindend.
Sollte eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente zugesprochen werden,also bis zum Eintritt ins Rentenalter,dann wird das Arbeitsverhältnis natürlich beendet. Sollte eine befristete Rente zugesprochen werden,endet das Arbeitsverhältnis nach § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD nicht.Stattdessen ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird (§ 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD). Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erhalten dann noch zusätzlich eine Zusatzversorgung über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) zur zugesprochenen Rente. Wenn sich das "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen" auf das ALG 1 nach Nahtlosigkeit bezieht,dann wird von einer fiktiven Bereitschaft hierzu geredet,anders kann es ja auch nicht sein,weil im Leistungsbezug die Feststellung der Erwerbsminderung ja noch nicht abgeschlossen ist.Also man braucht z.B. keine Bewerbungen schreiben usw. Geändert von axellino (13.01.2015 um 18:36 Uhr) |
#2
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AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
Darf man eigentlich bei EU Rente einen 400€ Job annehmen ? Irgendwie schliesst sich das ja auch aus oder ? Wird das dann nicht abgezogen ?
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#3
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AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
Zitat:
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente,so wie ich sie beziehe,darf man 450 Euro dazu verdienen,aber mit einer beschränkten Erwerbszeit von weniger als 3 Std. täglich und weniger wie 15 Std. wöchentlich,ansonsten würde man ja auch nicht als voll Erwerbsgemindert gelten.Bei einer zugesprochenen teil Rente ist komplizierter,steht dann aber detailliert im Rentenbescheid.Wenn man die Hinzuverdienstgrenzen einhält,wird nix von der Rente abgezogen. Sollte eine zugesprochene Rente befristet sein und man geht zu der Rente einer Nebentätigkeit nach,kann ( ich betone kann ) es sein das die Rentenversicherung ein wenig genauer auf einen schaut wenn die Verlängerung der Rente anliegt,vielleicht geht ja doch ein bischen mehr nach Einschätzung der Rentenversicherung und der Kampf um eine Verlängerung geht dann ebend oft erst richtig los,das kann und ist oft aber auch ohne Nebenjob so,wenn die Verlängerung der Rente anliegt.Wichtig ist ebend,die Hinzuverdienstgrenze und max. erlaubten Erwerbszeiten sind einzuhalten und man sollte nicht unbedingt einer Nebentätigkeit nachgehen die gegen die Verrentung spricht,z.B. wegen kaputter Wirbelsäule verrentet und man macht eine Nebentätigkeit,wo man schwere Kartons schleppt,mal so als krasses Beispiel genannt.Desweiteren ist jede aufgenommene Nebentätigkeit zur Rente,auch wenn diese unentgeltlich sein sollte ( z.B. Ehrenamt ) der Rentenversicherung zu melden. Geändert von axellino (15.01.2015 um 07:26 Uhr) |
#4
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AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
Danke axellino für die tollen Antworten, unbeschreiblich was man hier an wertvollen Infos bekommt.
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#5
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AW: Nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
Zitat:
Ich war mit meiner Frau nun letzten Freitag bei der Agentur für Arbeit in Hamburg-Eimsbüttel, die - so dachten wir laut der "wer-ist-für-mich-zuständig-PLZ-Suche" auf deren Homepage - dafür zuständig war. Auf Nachfrage am Schalter, ob meine Frau einen Schwerbehindertenstatus hat (ja, GdB 60) wurde uns mitgeteilt, dass hierfür die Agentur Hamburg-Mitte alleinig zuständig wäre...nur weiß man das anscheinend erst, wenn man vor dem (falschen) Schalter steht, im Internet fand ich diesen hilfreichen Hinweis nicht Aber wir hatten da schon einiges an Unterlagen ausgefüllt und heute am Montag noch den Gesundheitsfragebogen bei der "richtigen" Stelle abgegeben. Es ging alles fix vonstatten und die Bearbeiterin war überrascht, wie gut vorbereitet (Kopien aller medizinisch relevanten Unterlagen & des Schwerbehinderungs-Feststellungsbescheides hatte ich dabei) und frühzeitig wir da waren, lt. eines Mitarbeiters am Schalter kommen viele erst wenige Tage vor Ende der Krankengeldzahlung, was nicht gerne gesehen wird. Nun wird noch ein weiterer zu vereinbarender Termin fällig, sobald meine Frau die auszufüllenden Arbeits- und Versicherungsbescheinigung des Arbeitgebers & der Krankenkasse wiederbekommt, und dann kommt sicherlich noch eine Einladung vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit. Aber die ersten bürokratischen "Hürden" sind - auch dank guter Tipps hier - locker bewältigt worden. Es musste auch nicht extra auf §145 Nahtlosigkeit von unserer Seite aus hingewiesen werden, anhand der meiner Frau gestellten Fragen und dem Krankheitsverlauf (ungekündigter Arbeitsplatz, Arbeitsunfähigkeit wegen palliativer Chemo bis über Auslauf des Krankengeldes hinaus) kam diese Art Antrag wohl automatisch zum Tragen. Geändert von Budgie69 (19.01.2015 um 19:32 Uhr) |
#6
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AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
Müsst Ihr wirklich zum medizinischen Dienst ? Am Telefon wurde mir gesagt nach den Worten Krebs und Chemo das wohl die Befunde reichen, de würden sie sich aber selbst besorgen.
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#7
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AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
Ob wir wirklich zum Medizinischen Dienst müssen, kann ich jetzt noch nicht sagen. Zumindest gehört die Erwähnung wohl zum Standardprozedere, ich nehme aber auch an bzw. hoffe, dass aufgrund der Aktenlage ein persönliches Erscheinen nicht mehr erforderlich ist. Der momentane Gesundheitszustand meiner Frau lässt an ein Arbeiten überhaupt nicht denken
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#8
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AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
Mal eine Frage zum Versorgungsamt war das im Rahmen einer Verlängerung oder habt Ihr Verschlechterung beantragt ? Stehe da auch im Moment davor zu überlegen ob ich den ganzen Kram da auch mal hinschicke.
Meinen Bogen vom Arbeitgeber kam schneller als erwartet jetzt warte ich noch auf den Bogen der KK. Was mich bei dem Bogen des MDK verwunderte das Krebs nicht mitdraufstand zum ankreuzen, dafür aber Heuschnupfen oder ähnliches. Ich dachte ich wäre im falschen Film. Grüsse |
#9
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Nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen
Nun hat die Agentur für Arbeit geantwortet, deren Meinung nach ist meine Frau nicht mehr arbeitsfähig (weniger als 15 Std. wöchentlich). Bis zur Entscheidung der Rentenversicherung würde sie nach Aussteuerung der KK (läuft am 29.03. aus) ALG 1 (Nahtlosigkeitsgeld) gemäß §145 erhalten. Der dem Schreiben beiliegende Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ein Schweigepflichtentbindungsformular habe ich vorgestern an die Agentur für Arbeit zurückgeschickt, die leiten es an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Ab nun heisst es also erst einmal auf Antwort warten. Gibt es da einen ungefähren Richtwert, wann die sich melden? Ich nehme mal an, zwischen 2 Wochen und 10 Monaten ist alles möglich
Geändert von Budgie69 (15.03.2015 um 15:07 Uhr) |
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Stichworte |
agentur für arbeit, arbeitsunfähigkeit, brustkrebs, erwerbstätigkeit, nahtlosigkeitsgeld, verschlechterungsantrag |
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