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  #1  
Alt 08.05.2015, 14:07
Benutzerbild von Frühlingswiese
Frühlingswiese Frühlingswiese ist offline
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Registriert seit: 07.08.2014
Ort: Ruhrgebiet
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Standard AW: Betriebsbedingte Kündigung gleichzeitig mit Diagnose, was muß ich beachten?

Puh....
ich bin kein Jurist, aber von meinem Rechtsverständnis her:
1.) Du bist solange in ungekündigter Stellung, bis Du eine Kündigung erhalten hast.
2.) Der Schwerbehindertenausweis gilt ab Antragsstellung - der wird quasi zurückdatiert bei Aushändigung.
3.) Was willst Du mit dem Eintritt in die Gewerkschaft erreichen? Die Firma schließt, Du bist nicht alleine betroffen.
4.) Frag doch bei der Sozialstation Deiner behandelnden Klinik nach, die Sozialarbeiter sind meistens ziemlich fit in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Ansonsten: toitoitoi
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  #2  
Alt 11.05.2015, 21:54
Gledi Gledi ist offline
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Ort: nicht mehr an der Küste
Beiträge: 497
Standard AW: Betriebsbedingte Kündigung gleichzeitig mit Diagnose, was muß ich beachten?

Der Eintritt in die Gewerkschaft kann dir z.B. kostenlose (abgesehen vom Mitgliedsbeitrag) arbeitsrechtliche Beratung bringen. In welchem Umfang ist von der Gewerkschaft abhängig, deshalb vorher informieren, ob sich lohnt. Außerdem unterstützt du deinen Betriebsrat, der in solchen Situationen ganz intensiv mit der Gewerkschaft zusammen arbeitet. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die Gewerkschaft für ihre Mitglieder Entschädigungen oder Sozialleistungen ausverhandeln kann, aber kein Einvernehmen entsteht, was mit den Nicht-Mitgliedern passiert.
Oder, wenn es um eine Versetzung an einen weit entfernten Arbeitsplatz geht, ist es einfacher, in der Gruppe, mit Betriebsrat und im Bedarfsfall Gewerkschaft, Zulagen zu verhandeln als jeder für sich alleine.
Verhindern, dass das Unternehmen schliesst, kann natürlich auch die Gewerkschaft nicht.
__________________
Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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  #3  
Alt 11.05.2015, 22:55
Benutzerbild von Panda72
Panda72 Panda72 ist offline
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Ort: Norddeutschland
Beiträge: 262
Standard AW: Betriebsbedingte Kündigung gleichzeitig mit Diagnose, was muß ich beachten?

...die SB gilt ab Diagnosestellung!
Aber das mit der Kündigung ist nicht so einfach. Ich bin kein Jurist. Nimm Dir eine Anwalt und das ohne viel Zeit verstreichen zu lassen.

Hier gibt es ein paar Infos
https://www.integrationsaemter.de/Fa...chutz/77c426i/
__________________



Geändert von Panda72 (11.05.2015 um 23:01 Uhr)
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