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#1
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AW: Urinom nach Nierenteilresektion
Heute habe ich von der für die operierende Klinik zuständigen Landesärztekammer den Bescheid bekommen, daß der Klinikdirektor nach monatelanger Prüfung des Vorgangs durch die Haftpflichtversicherung der Klinik das Gutachterverfahren zur Prüfung der von mir vermuteten mehrfachen Behandlungsfehler ablehnt und daß die Behandlungsfehlerprüfung deshalb durch die Ärztekammer nicht durchgeführt werden kann.
Ich habe daraufhin beim Haftpflichtversicher nachgefragt und die Auskunft bekommen, daß sie grundsätzlichen einem solchen Verfahren gegenüber eine positive Haltung hätten, aber "manche Fälle würden sich einfach nicht für die Behandlungsfehlerprüfung eignen" ohne daß dies genauer erklärt werden konnte ... Für mich klingt das wie ein Schuldeingeständnis. Man wird hier monatelang hingehalten. Wer kennt sich denn damit hier aus? Wie geht es in einem solchen Fall weiter? Jetzt Prüfung durch den MDK veranlassen oder besser gleich zum Anwalt? |
#2
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AW: Urinom nach Nierenteilresektion
Hallo Muc,
ich würde mich bei deer unabhänigen Patientberatung Deutschland beraten lassen. http://www.patientenberatung.de/bera...-ort/muenchen/ Geändert von gitti2002 (03.08.2015 um 19:18 Uhr) Grund: NB |
#3
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AW: Urinom nach Nierenteilresektion
Hallo Jan,
herzlichen Dank für diesen wertvollen Hinweis. Werde da mal morgen anrufen. Bin grad noch etwas in Rage, weil ich sehe, daß es in dieser Welt mal wieder nur um das liebe Geld und die Macht und weniger um die Sache inhaltlich geht. So eine Haftpflichtversicherung hat natürlich kein Interesse, im "Schadensfall" zu zahlen. Als Patient kommt man sich so verarscht vor. Meine eigenen Kosten sind durch die monatelange Krankheit ins unermeßliche gestiegen, die ganzen Transporte, Verbandsmaterial, Katheterbeutel, Medikamente, ambulante Vorstellung als Selbstzahler in der Klinik hab ich zum Teil selbst bezahlt, weil es so mühselig ist, wenn mal wieder im Sanitätsfachgeschäft ein falsch ausgefülltes Rezept nicht eingelöst werden kann, oder man nicht einfach wieder beim 10. unerfahrenen Assistenzarzt landen möchte, vom Verdienstausfall ganz zu schweigen... Daß heutzutage noch ernsthaft eine Klinik verhindert, daß im Raum stehende Fehler von extern geprüft und aufgeklärt werden, finde ich absolut bedauerlich, weil man ja aus Fehlern fürs nächste mal was lernen könnte. Soviel zum Thema Fehlerkultur und QM, alles Makulatur... LG aus Muc Klaus Geändert von Muc (30.07.2015 um 20:42 Uhr) Grund: Ergänzung |
#4
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AW: Urinom nach Nierenteilresektion
Hallo Zusammen,
ich möchte noch einmal ein kurzes Update geben zu meinem protrahierten und komplikationsbehafteten Krankheitsverlauf. Nach meiner letzten Ultraschallkontrolle im Juni, in der das Urinom noch deutlich vor allem im Bereich des Oberpols an der operierten Niere zu sehen war, gab es heute in der Sonographie keinen Anhalt mehr für eine relevante Urinansammlung außerhalb der Niere bzw. der harnableitenden Organe. Auch der zwischenzeitlich leicht erhöhte Kreatinin-Wert und die pathologische GFR haben sich wieder normalisiert. Von einer MRT oder CT mit Kontrastmittel werde ich absehen wegen der möglichen Nebenwirkungen des Kontrastmittels bzw. der Strahlenbelastung beim CT und evtl. in einem Jahr nochmal im Ultraschall den Befund kontrollieren lassen, sofern keine Symptome auftreten. Ich bin doch sehr erleichtert jetzt, nachdem Anfang des Jahres noch die offene Nephrektomie wegen des über Monate therapierefraktären Urinoms anstand. Hier hatte ich offensichtlich großes Glück, daß sich das Urinom trotz der ursprünglich kontraproduktiven "Therapie" über nun insgesamt 11 Monate dennoch zurückgebildet hat. Liebe Grüße aus München, Klaus Geändert von Muc (10.10.2015 um 16:05 Uhr) Grund: Ergänzung |
#5
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AW: Urinom nach Nierenteilresektion
Guten Abend Zusammen,
die Behandlungsfehlerprüfung läuft bei mir jetzt über den MDK Bayern, nachdem die Prüfung durch die für die operierende Klinik zuständige Bezirksärztekammer wegen der Ablehnung des Verfahrens durch den Haftpflichtversicherer der Klinik abgelehnt worden war. In diesem Fall wird meines Wissens immer der medizinische Dienst der Krankenkassen tätig, der örtlich für den Hauptwohnsitz des Patienten zuständig ist. Ich muss hier nach Aussage meiner Krankenkassse mit einer Bearbeitungszeit von ca. 1 Jahr rechnen. Meines Wissens ist die Frist für evtl. juristische Schritte bei 3 Jahren. Es gibt hier also zeitlich noch etwas Spielraum. Allen ein schönes Wochenende, liebe Grüße aus München Klaus Geändert von Muc (30.10.2015 um 22:22 Uhr) Grund: Ergänzung |
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