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  #1  
Alt 05.08.2015, 16:38
mausi69 mausi69 ist offline
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Standard AW: Testamentsfrage

Hallo Engelchen

Ich beschäftige mich seit dem Tod meiner Mama mit dem Gedanken das mein Papa ein Testament machen müsste, da ich nicht seine leibliche Tochter bin und nach seinem Tod keinen Anspruch hätte, ich dürfte nicht mal die Wohnung betreten.

Zu deiner Frage hat Ulrike eigentlich schon alles bestens erklärt.

Von mir kommt nur ein Rat, falls ihr das Berliner Testament in Betracht zieht, wäre zu bedenken, daß die Erbschaftssteuer zwei mal entrichtet werden müsste (demnach wie hoch das Erbe ist).

Demzufolge wenn der erste Elternteil stirbt und das zweite mal wenn der länger lebende Elternteil verstirbt.

Ich kann dir nur raten zum Fachanwalt für Erbrecht gehen und dich beraten lassen.

LG mausi
__________________
Meine Mama
BSDK ED 05.02.2014

28.07.1949 - 22.06.2014

Du warst es wert so sehr geliebt zu werden!
Du bist es wert, das so viel Traurigkeit an deiner Stelle geblieben ist!



http://www.krebs-kompass.org/showthread.php?t=62514
  #2  
Alt 07.08.2015, 08:33
Zeka Zeka ist offline
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Standard AW: Testamentsfrage

Hallo Birgit,

Paul hat schon alles sehr gut beschrieben. Du kannst auch, wenn du das möchtest, eine andere Person als Testamentsverwalter für deiner Kinder einsetzen. Der würde dann das Erbe eurer Kinder bis zu deren Volljährigkeit verwalten.
Ich rate auch eher zum Notar, weil diese Beratung günstiger ist.
Liebe Grüße
  #3  
Alt 07.08.2015, 12:03
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Testamentsfrage

Hallo,
ja also günstiger wirds nicht, aber man wäre mit Notar auf der sicheren Seite.
Und die ist immer etwas teurer.
VG Altmann
  #4  
Alt 07.08.2015, 12:56
Benutzerbild von micha54
micha54 micha54 ist offline
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Standard AW: Testamentsfrage

Hallo,

bei dem Hinweis auf die Erbschaftssteuer ist zu berücksichtigen, dass die Freibeträge relativ hoch sind und für ein Einfamilienhaus ausreichen.

Wenn ich das richtig lese sind es 500000 für den Ehepartner und 400000 für ein Kind.

Wir haben übrigens im letzten Jahr beim Notar Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und ein Berliner Testament beim Notar geregelt.

Gruß,
Michael
__________________
Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt
  #5  
Alt 09.08.2015, 14:58
Safra Safra ist offline
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Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 533
Standard AW: Testamentsfrage

Hallo,
bei uns machen die Notare an einem bestimmten Tag, den man ggf. vorher absprechen muss, eine kostenlose Beratung. D.h., wenn Ihr sowieso die notarielle Variante wählt - wozu auch ich raten möchte - dann erkundigt Euch doch mal nach der Möglichkeit einer kostenlosen Vorab - Beratung.
LG!
  #6  
Alt 08.12.2015, 11:38
Benutzerbild von HeikesFreundin
HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
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Ort: Lüneburg
Beiträge: 917
Standard AW: Testamentsfrage

Habe mal in meinen Rechtskundeunterlagen gekramt ... ich würde auf jeden Fall raten, zum Notar zu gehen.
Für ungefähr 80 Euro hat man dann ein Testament, das rechtlich
einwandfrei ist, sowohl den eigenen Wünschen UND auch der Erbfolge
rechtlich gerecht wird.
Nach meiner Info kann man das Testament
dann auch beim Notar oder Nachlassgericht hinterlegt lassen, damit es nicht in "falsche" Hände kommt oder übersehen wird.

Wenn man das nicht will, ist es wichtig, dass
man das handschriftliche Testament möglichst jährlich
mit Datum NEU unterzeichnet, damit klar ist, dass
der letzte Wille so noch immer besteht.

Aber: ich wünsche Dir und Deiner Familie, dass Dein
Testament noch möglichst lange keine Anwendung finden muss.

Herzlichst, Angie
  #7  
Alt 04.01.2016, 14:09
Mel_1 Mel_1 ist offline
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Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 611
Standard AW: Testamentsfrage

Der Preis eines notariellen Testaments richtet sich immer nach den Vermögenswerten. Sprich...was ist zb die Immobilie wert.
Sicherlich ist ein notarielles Testament teurer, aber somit kann es nicht verschwinden, da diese immer beim Notar und wenn gewünscht beim Gericht hinterlegt werden.
Es werden aber die Geburtsstandesämter der Erblasser informiert, dass es solch Testament gibt.
Im Falle des Todes eines Unterzeichners wird automatisch das Standesamt des GEburtortes informiert und diese würden es an das zuständige GEricht melden.
So lief es hier bei uns, als mein Mann verstarb.
Das Testament lag beim Notar, der wurde aufgefordert, das Testament an das GEricht zu schicken, wo es eröffnet wurde.
Ganz wichtig ist aber auch.....durch ein notarielles Testament fallen die Kosten für einen ERbschein weg, der auch richtig Kohle kosten kann.
Bei einem normalen handschriftlichen Testament muss man diese zahlen.
Von daher ist ein notarielles Testament immer eine sichere Sache, wo auch keine Formfehler auftauchen, was leider sehr oft bei handschriftlichen Testamenten vorkommen könnte.
Gerade wenn Immobilien im Spiel sind, sollte man immer zum Notar.
Wichtig ist auch, ein notarielles Testament hat auch die praktischere Seite, wenn das eröffnet ist, ist das wie ein ERbschein zu sehen...ohne ERbschein ist man ja leider handlungsunfähig, grad wenn es um Ausgleich von REchnungen etc geht.
Bei uns ging das mit notariellen Testament so unproblematisch.
Nach Eröffnung wurde ich aufgefordert, eine Vermögensaufstellung zu machen.
Danach hab ich die Rechnung für die ERöffnung bekommen.
Aber mit diesem notariellen Testament und dem Protokoll des Gerichtes, konnte ich auf der Bank Konten schliessen und auch Verträge kündigen usw
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