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  #18  
Alt 04.03.2005, 19:18
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Chefarztpflicht

Geschichte 1:
Wir hatten auch ein Rezept für Wobemugos und Selen.
Nachdem es chefarztpflichtig ist haben wir es an die Zentrale am Wienerberg (WGKK) gesandt.
Wobemugos waren mit ABGELEHNT gestempelt
SELEN mit "vorläufig" ABGELEHNT und dem
handschriftlichen Vermerk:
1) wann war Therapiebeginn?
2) lfd./letzte Chemo?
retour.
Kein Name eines Arztes oder eines Sachbearbeiters!!!!
Daraufhin rief mein Freund in der Zentrale an und als er endlich
jemanden erwischte der sich zuständig fühlt erhielt er die Antwort das er diese 2 Fragen nicht beantworten kann das müsse der Arzt machen!!!!!!!
Nach langen Diskussionen "genügte" dann seine Beantwortung der Fragen, hingefaxt und bewilligt retour bekommen!!!!
Die Wobemugos lassen wir nun neu verschreiben (das Rezept verbleibt ja in der Apotheke) und gehen auf die Bezirksstelle (er kennt da schon seine Bearbeiterin und die hat ihm bis jetzt alles bewilligt).

FAZIT: einfach nicht aufgeben, sind auch nur Menschen bei den KK´s (die sich zur Zeit nicht wirklich auskennen denke ich)!!!

Geschichte 2:

habe mir selbst einmal beim eislaufen den Fuß verstaucht, war sehr schmerzhaft und ich bekam eine Schiene verschrieben mit der ich dann besser mobil war und auch wieder arbeiten ging.
Den Selbstkostenbeitrag in Höhe von öS 500,-- habe ich eingereicht und er wurde abgelehnt.
Daraufhin habe ich einen Brief an die WGKK geschrieben, sinngemäß: ich hätte auch noch im Krankenstand bleiben können, bin aber trotz Schiene arbeiten gegangen, das hätte doch mehr gekostet????
Siehe da, es rief mich der Chefarzt PERSÖNLICH an und teilte mir mit das der Selbstkostenbeitrag selbstverständlich an mich überwiesen wird.

FAZIT: Einfach nicht locker lassen, was man als ungerecht empfindet muss man nicht hinnehmen!
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