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  #16  
Alt 07.05.2005, 14:14
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Hallo Claudi,

nur, dass bei einem sehr niedrigen Einkommen die Grenze sehr schnell erreicht ist. Und dann wird der Ausweis für Zuzahlungsbefreiung sofort ausgestellt. Die Heimbewoner sind zwar zur Kasse gebeten worden, so lange sie das Geld jedoch haben, sollen sie bezahlen, oder wie siehst Du das? Auch wenn sie Sozialhilfeempfänger sind, haben sie ihr Taschengeld. Glaube mir, davon können sie ruhig ihre Praxisgebür bezahlen, oder auch Medikamente, die auf Privatrezept ausgestellt werden. Nach dem 1% im Jahr, die sie selbst bezahlen müssen (Zuzahlungen, Praxisgebühr), werden sie von Zuzahlungen befreit. Ist doch gut, oder? Bis zu dieser Regelung hat sich das Taschengeld immer auf den Sparbüchern der heimbewohner getürmt und die Krankenkassen haben automatisch alle Kosten getragen. Das finde ich auch nicht unbedingt gerecht.

Claudi, Du zitierst die Regelungen schon richtig, nur so, wie Du es plazierst, scheint es sehr kompliziert und sehr zum Nachteil des Betroffenen zu sein. Für chronisch kranke ist es alles viel schwieriger geworden, es ist jedoch nicht so dramatisch, wie Ruth es alles empfindet. Die Zuschrifften sollen eher die möglichen Wege aufzeigen und nicht dazu verleiten, sich selbst verstärkt als ein Opfer des Schicksals zu sehen.

Ich denke mir, wenn eine an BK erkrankte Frau alleinerziehend ist, wird die Lage auch noch komplizierter (bin ich selbst, habe nur eine halbe Stelle, also nicht viel mehr Geld über der Sozialhilfegrenze). Glück, wenn Kinder groß und tüchtig sind; sie können dann zum Haushalt beitragen, oder wenigstens für ihre Bedürfnisse Geld verdienen. Es ist anders geworden in der BRD, trotzdem es lässt sich leben. Damit ich nicht als Klugsch... hier erscheine, sage ich nur, dass ich selbst und meine Kinder auf sehr viel seit Jahren verzichten müssen. Also, keine Urlaubsreisen, kein Essen außer Haus, kein Fleisch, Keine Getränke (nur Früchtetees), Kleider zum größten Teil selbstgenäht. Wichtig ist nur die Auusbildung für die Kinder. Ich hätte es auch lieber leichter. Ändern kann ich es nicht, mir bleibt nichts anderes übrig, als das zu akzeptieren.

Noch einmal: Das, was Ruth in ihrem ersten Posting schreibt, zeigt, dass sie im Moment von der Situation völlig überfordert ist, Deine Infos, Claudi, obwohl richtig, tragen zur Entspannung nicht bei.

Ganz abgesehen davon, dass Erzählungen der Elbetta, über Bezahlung von Bluttransfusion mir selbst sehr merkwürdig erscheinen. Auf jeden Fall dienen sie Ruth nicht!

Viele Grüße,
TP
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  #17  
Alt 07.05.2005, 15:59
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Hallo TP,
ich freue mich, daß wir zumindest was den rechtlichen Hintergrund angeht, konform gehen.

Was jetzt Ruth angeht, so verstehe ich ihre Lage natürlich, aber ich weiß nicht, was ich anderes tun kann, als ihr im Detail aufzuzeigen, was man in dieser Situation machen kann und sollte.

Ich meine, es sind ja schon mal einige wichtige Punkte angesprochen worden, wo man in dieser Situation sparen kann. (GEZ, Krebshilfe, Telefon...)

So wie ich es sehe, ist sie seit April in Hartz IV. Das ist noch nicht so lange und wie sie schreibt, ist sie in den Widerspruch gegangen.

M. E. kann was mit dem Geld nicht stimmen, das ist zu wenig, wenn die Kinder noch bei ihr leben und minderjährig sind u. folglich ohne Einkommen.
Schon das ist etwas, was man jedoch hier nicht nachvollziehen kann. Das kann nur Ruth abklären.

Wenn Du der Meinung bist, daß ich es zu kompliziert erklärt habe mit der Chronikerregelung und der Befreiung, dann kann ich nur sagen, daß ich es im Gegenteil eher durch meine detaillierte Erklärung für sie verständlicher machen wollte.

Wenn Du nun aber meinst, das ist nicht der Fall, dann wirst Du sicher eine andere, für sie verständlichere Lösung parat haben.
Es wäre also dann schön, wenn Du ihr das eben noch einmal erklärst.

Es ändert sich zwar nichts am Procedere, aber...

Zusammenfassend kann ich sagen, daß sie durchaus einige Tipps bekommen hat, mit denen sie schon mal was anfangen kann.

Ich habe aber aufgrund ihrer Nachfrage:
....
Ich brauch noch eine Info, jdie ihr mir vielleicht geben könnt. Betrifft: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ------
Nach 6 Wochen Krankmeldung beginnt doch das Krankengeld von der Krankenkasse. Ich möchte es möglichst lange rausziehen bis es soweit kommt.
(Für mich ist es wichtig, da ich ja gegen diese lachhaften Allg2 Bescheide Widerspruch laufen habe, und natürlich auf Nachzahlung hoffe. Unterbrechnung durch Krankengeldbezug,bin ich sicher wird sich wieder negativ auswirken)Wie wird das gerechnet? Krankengeld erst ab 6 Wochen am Stück AUfähigkeit? Wie ist das, wenn ich immer wieder, z.B. während der Chemo,Zeiten habe ohne Krankmeldung, beginnen dann die 6 Wochen von vorn?
....
irgendwie einen anderen Eindruck gewonnen.

Nun, dann schauen wir mal. Vielleicht kannst Du es besser erklären, es würde mich für Ruth freuen.

Liebe Grüße von Claudi
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  #18  
Alt 07.05.2005, 17:25
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Claudi,

also noch einmal. Es geht hier ja nicht darum, wer von uns beiden recht hat, obwohl ich weiss, dass Du gerne das letzte Wort hast. Es geht ausschliesslich darum, was Ruth weiter machen soll. Aus ihren allen Postings kann man wirklich ersehen, dass es ihr alles zu viel ist und dass sie sich mit der Materie bis jetzt nicht auseinander setzen musste. Brauchbare Ratschläge scheinen mir im Moment folgende zu sein:

1. Anruf beim Sozialamt, ohne zu warten, was der Widerspruch bei Arbeitsamt ergibt. Wenn man Anspruch auf Sozialhilfe hat, wird von dem Tag an bezahlt, an dem man den Antrag gestellt hat. Den Antrag kann man auch telefonisch stellen. Also, wenn sie gleich morgen anruft, bekommt sie ab morgen Geld. Ein Termin zum persönlichen erscheinen wird vereinbart. Von dem/der Sozialhilfebearbeiter/in bekommt sie auch alle Infos zu Befreiungsmöglichkeiten. Auch zu Härtefonds usw.

2. Anruf bei der Krankenkasse. Es soll alles, was die Zuzahlungsbefreiung betrifft in einem Gespräch geklärt werden. Auch alle Fragen zur Krankenmeldung und Krankengeld bekommt Ruth in der Krankenkasse kompetent erklärt.

Ist, meines Erachtens alles nicht so kompliziert. Und vor allem, aus einem Schritt ergibt sich der nächste. Wenn mann es alles auf einmal versucht zu erklären, macht es nur Angst.

Noch einmal: Chroniker-Regelungen und Befreiung von der Zuzahlung für Sozialhilfeempfänger ist etwas anderes. Ich selbst, wie gesagt, stehe nur wenig über dem Sozialhilfesatz. Musste vor wenigen Wochen einen Zahn überkronen lassen. Bei der Krankenkasse hat man mir gesagt, dass, hätte ich diese besagte Grenze nicht überschritten, wäre ich gänzlich von der Zuzahlung befreit. Für die Zuzahlungsbefreiung für Medikamente, als Normalverdienende, gilt für mich selbstverständlich die 1%-Regelung.

Ich kenne auch Menschen, die in Pflegeheimen leben. Sie werden als Sozialhilfeempfänger im Handumdrehen von den Zuzahlungen für Medikamente befreit. Es ist nur ein bisschen mehr Bürokratie in dem ganzen Prozedere, nichts mehr.

Claudi, bist Du jetzt zufrieden mit der Erklärung?

Gruß,
TP
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  #19  
Alt 07.05.2005, 19:29
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Hallo Ruth,

ich möchte dir noch gerne eine kurze Antwort bezüglich der 6 Wochen Lohnfortzahlung geben. Es ist so, dass die Krankheitstag mit selber Diagnose summiert werden, d.h., wenn du z.B. nach der OP 3 Wochen krank geschrieben bist und dann wieder arbeitest, bekommst du weiter dein Gehalt. Jeder weitere Krankheitstag wegen derselben Erkrankung wird hinzugefügt bis die 6 Wochen voll sind, danach gibt es Krankengeld. Die 6 Wochen beginnen in diesem Fall nicht wieder von vorne!
Alles Gute für dich
Regina
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  #20  
Alt 07.05.2005, 20:21
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Standard Behandlungskosten - was kommt auf mich zu??????

Hallo TP,
ich weiß nicht, wie Du darauf kommst, daß ich gern das letzte Wort habe. Das müßtest Du dann schon mal näher erläutern. Oder hast Du heute keinen so guten Tag?

Um es noch mal zu erklären:
Ich habe lediglich einiges aufgezählt, was Ruth machen könnte, um sich die finanzielle Situation zu erleichtern.

Ich habe Dinge aufgezählt, die kein anderer erwähnenswert fand. War das falsch? Falls ja, ich kann es nicht rückgängig machen u. will es auch nicht, denn vielleicht hilft es jemand anderem, der noch nicht wußte, wovon man sich überall befreien lassen kann.

Ebenso habe ich ihr zu erklären versucht, daß es eine einfache Prozedur ist, an eine Befreiungskarte zu kommen - vorausgesetzt man erfüllt die Kriterien (die nicht von mir stammen, bewahre).

Ist es nicht schön und ist es nicht der Sinn eines Forums, wenn dann andere kommen (z. B. TP) und ihrerseits Vorschläge einbringen?

In meinen Augen kein Grund, sich deshalb gegenseitig Vorwürfe zu machen oder sich anzufeinden.

Oder bin ich nun dran, weil sich Elbetta auf den Vorwurf hin nicht gerührt hat?

Und ob ich zufrieden bin (Dein Schlußsatz), darauf kommt es nicht an. Wichtig ist, daß Ruth einige Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt bekommt. Was immer sie dann davon nutzt, ist ohnehin ihre Sache u. die ihrer Sachbearbeiter, denn auch da gibt es erhebliche Unterschiede.

Ich möchte keine weitere Diskussion zum Thema KK und Erstattung/Zuzahlung bei Geringverdienern, aber wie ich bereits schrieb, bestand bis zum 01.01.05 noch die alte Regelung für den Zahnersatz, wohlgemerkt nur noch für den Zahnersatz galt diese Grenze. Ich glaube, 935 Euro war die Einkommensgrenze, bis zu der man befreit war.

Deine KK scheint das dann eben ab dem 01.01.05 anders zu "handeln" und das ist auch gut so.

Damit ich nicht das letzte Wort habe, wäre es schön, wenn sich noch andere mit zusätzlichen Ratschlägen melden würden.

LG von Claudi
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