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Ärger mit der Krankenkasse
Hallo Barbara,
bei der Zahlung von Krankengeld kommt es nicht auf die Verschiedenartigkeit der Erkrankungen an. Bei gleicher Erkrankung erfolgt eine Zahlung längstens für 78 Wochen. Kommt während dieser Zeit eine weitere Erkrankung hinzu wird dadurch die Leistungsdauer nicht verlängert. Verankert und nachzulesen: http://www.sozialgesetzbuch-bundesso...h/sgbv/48.html Gruß Petra |
#2
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AW: Ärger mit der Krankenkasse
Hallo Petra
ich habe nun erst einmal telefonisch Widerspruch eingelegt und siehe da ops nun soll mein Krankengeld am 7,7, anfangen....komisch was so ein Anruf alles bewirken kann. Aber ich habe den Sozialverband eingeschaltet, der definitiv sagt.17.08. Mal sehen ob das auch klappt. Immerhin ein paar Wochen mehr lLohn. Mit den hinzu getretenen Krankheiten weiß ich leider. Gruß Barbara |
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