#4
|
||||
|
||||
AW: Wiedereingliederung und gleichzeitg Arbeitszeitverkürzung
Hallo Struppi,
was steht denn in deinem Arbeitsvertrag hinsichtlich der Wochenstunden? Wenn da 16 Stunden steht, kann der AG nicht einseitig diei Stundenzahl verändern. Gruß Jürgen |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|