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  #1  
Alt 15.03.2006, 15:50
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Registriert seit: 08.12.2005
Ort: Ort bei Kiel
Beiträge: 402
Standard AW: Wer kennt den Unterschied?

Hi Sabine,

wenn dein Vater zunächst wieder ins KH geht, muss das KH die AHB beantragen. dieser antrag wird meist sofort entschieden. Es ist eher der Regelfall, dass eine AHB direkt aus dem KH heraus angetreten wird, als dass diesbezüglich gewartet werden muss. Der normale Reha-Antrag hat bei mir ca. 1 - 2 wochen bis zur Entscheidung gedauert und der Reha-Beginn lag nach Rückmeldung der rehaklinik nochmal 3 Wochen später....

Auf Grund der Unstimmigkeiten in den Antworten habe ich kurz nochmal gegoogelt: Auch eine AHB kann über beide Kostenträger (KK und Rentenversicherungsanstalt) beantragt werden!

"Anschlussheilbehandlung ist eine ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Sie schließt unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine stationäre Krankenhausbehandlung an. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, erfolgen Antrag und Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen im Krankenhaus.
Dies gilt nur für Versicherte, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören." aus: Portal deutsche Rentenversicherung Bund

LG chaosbarthi
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  #2  
Alt 16.03.2006, 12:16
Sabine Wagner Sabine Wagner ist offline
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Registriert seit: 17.08.2005
Ort: Bad Soden a. T.
Beiträge: 9
Standard AW: Wer kennt den Unterschied?

Hallo chaosbarthi ,

ganz herzlichen Dank für Deine Bemühungen! Das hilft uns auf jeden Fall schon weiter.

Ganz viele liebe Grüße und vorallem auch Dir ALLES GUTE! Ich hoffe es geht Dir gut?!

Sabine
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  #3  
Alt 16.03.2006, 15:28
birgit1 birgit1 ist offline
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 117
Standard AW: Wer kennt den Unterschied?

Hallo Sabine,
Für AHB-Verfahren besteht ein Abkommen zwischen Kostenträgern, Krankenhäusern und Rehakliniken, daß ein frei gehaltenes BettenKontingent für diese Eilmaßnahmen zur Verfügung stehen muß, deshalb funktioniert es mit der Antrittsmöglichkeit sehr schnell (je nach Kostenträger innerhalb von 2 - 5 Wochen). Dein Vater soll sich dort im KH an den Sozialdienst wenden, die leiten eine AHB ein.
Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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  #4  
Alt 16.03.2006, 16:40
zimtstern zimtstern ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2005
Beiträge: 244
Standard AW: Wer kennt den Unterschied?

Hallo Sabine,

ich denke (weil ich das für mich nach meiner Chemo auch bevorzuge), je nachdem wie es Deinem Vater nach der Chemo geht, dass es besser ist, die AHB frühestens nach 2-3 Wochen zu beginnen. Denn ein bischen will man die Kur ja auch genießen und sich nicht mit den Nebenwirkungen beschäftigen.

Alles Gute für Deinen Vater!

Liebe Grüße
Andrea
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