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AW: Wer übernimmt Reha?
HAllo,
grundsätzlich gilt: Kostenträger für Krebsnachsorgerehas sind immer die zuständigen Rentenversicherungsträger. Die LVA hat eine Altersgrenze bei 75 Jahren, für BfA-PAt. ist immer, egal welches Alter, die BfA zuständig (wohlgemerkt, wenn es um Krebsnachsorgereha geht) Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
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