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#1
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AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
Hallo Sonnenfrosch,
wenn Deine Rehaklinik nur im Umkreis von 200 km liegen darf, dann handelt es sich im FAlle Deiner Maßnahme höchstwahrscheinlich um eine Anschlußheilbehandlung (AHB). Denn diese Eilmaßnahmen dürfen nur innerhalb eines kleineren Radius belegt werden. Du könnstest einen entfernteren Klinikwunsch äußern, wenn Du einen regulären Rehaantrag stellts und von dem AHB-Verfahren abstand nimmst. Gruß birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
#2
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AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
Danke Chrischan, Schwarzwaldsabine und Birgit!
@chrischan: Wie wars in der Klinik in Freiburg? HM? Mir ist nur nicht so recht klar was jetzt der Unterschied zwischen AHB und Reha ist? Lieben Gruß Sonnenfrosch |
#3
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AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
hallo sonnenfrosch,
ahb ist eine reha gleich im anschluss an krankenhausbehandl. oder nach abschluss von chemo/strahlenbehand. eine reha ist zu einem späteren zeitpunkt. hoffe, ich hab das klar ausgedrückt. gruss andrea
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i will survive |
#4
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AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
Hallo Sonnenfrosch,
die Tumorbiologie in Freiburg ist absolut zu empfehlen. Allerdings kommt es da dann wirklich drauf an, ob du Reha machst oder AHB. Bei einer Reha sind in Freiburg die Wartezeiten sehr lang (5-6 Monate). Bei einer AHB geht es sehr viel schneller. Da kommt es aber drauf an, dass du dich jetzt schnell kümmerst. Wie sieht es denn bei dir aus? Ist die Behandlung abgeschlossen? und wenn ja, seit wann? Gruß Christian |
#5
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AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
Hallo Sonnenfrosch,
das mit 200 km kann nicht stimmen, denn ich bin in München und fahre in 4 Wochen nach Sylt zur Reha. Ich habe selber den Wunsch geäußert und es wurde von der BfA berücksichtigt. Ich hoffe, Du kommst auch dahin, wo es Dir gefällt. Alles Gute Olicat |
#6
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AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
HAllo olicat,
bitte Texte vorher lesen, dann erübrigen sich einige Kommentare, die wieder irreführend sind. Du sprichst von Reha - oder willst Du sagen, daß Du im Rahmen einer AHB von München nach Sylt fährts? Das wäre eine wissenswerte Neuigkeit. Hallo sonnenfrosch (Name?), eine AHB ist eine Rehamaßnahme im Eilverfahren, die vom zuletzt behandelnden Arzt (im KH oft stellvertretend der KH-Sozialdienst) zum Ende eines KH-Aufenthaltes oder Bestrahlung eingeleitet werden kann- bei BfA-Pat. ist dieser Antragsweg nicht nach Chemotherapie möglich. Der maximale Radius bei einer AHB ist etwa 200-300 Km um den Wohnort herum. Eine reguläre Reha beantragt man, wenn man die AHB-Frist (Ende der Behandlung) versäumt hat oder sowieso erst im Laufe eines JAhres nach Behandlungsende fahren will. Hier gilt keine Km-Beschränkung. gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
#7
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AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
Hallo Birgit,
im Prinzip ist das richtig, was du schreibst, die BfA sieht das allerdings nicht so eng. Ich habe auch eine AHB bewilligt bekommen, die ca. 450 km vom Wohnort entfernt war. Die hatte damals der Sozialdienst in der Klinik beantragt. Wichtig ist das bei Antragstellung (zumindest vor der Bewilligung) gesagt wird, wo man denn hin möchte. Hilfreich ist auch direkt mit Abteilung für onkologische Reha bei der BfA zu sprechen/telefonieren. Die Leute dort sind sehr nett und hilfsbereit und wenn etwas möglich zu machen ist, dann tun die das da in der Regel auch. Gruß Christian |
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