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AW: Ablehnung Unfallversicherung
Hallo Celcha
natürlich musst du bei den alten, vor der Erkrankung bestehenden Verträge die Erkrankung NICHT nachmelden. Nur vor Neuabschlüssen muss der geneue Gesundheitszustand des VN geprüft werden. Dies gilt für Berufsunfähigkeitsvers., Krankenversicherungen (private), Dread Disease Policen. Lebensversicherungen und alle Kombis mit Bu-Beitragsbefreiung. Viel Unfallversicherer verzichten auf Gesundheitsfragen. |
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