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Alt 06.06.2006, 20:42
Benutzerbild von Christine R.
Christine R. Christine R. ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 251
Standard AW: Zuzahlg. sind OK-Jeder muß seinen Beitrag leisten!

Ja den Anspruch kann er verlieren. Die PKV wird nach einem gewissen Zeitraum (von Krankheitsbild zu Krankheitsbild unterschiedlich) spätestens nach 18 Monaten feststellen lassen ob dein Mann noch krankgeschrieben werden soll oder ob er Rentenantrag stellen muss. Falls nicht mit einer weiteren Gesnesung oder völligen Gesundung zu rechnen ist, dann stellt die PKV die KT Zahlung ein und verweist auf Rentenantragstellung. Ich denke aber ihr habt doch eine private BU-Rentenversicherung die dann , neben der Bfa, eine mtl vereinbarte Leistung erbringt.
Axa Tel.nr maile ich dir morgen, da ich heute nicht in der Firma war und gerade erst nach Hause gekommen bin

Gruss
Christine
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